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Gelten in der BRD die Menschenrechte?.

WVB-38 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Eigentlich, eine überflüssige Frage.  Natürlich.

Leider sind Gesetze, scheinbar sehr schmiegsam..
- Ich habe leider die Erfahrung machen müssen, dass das Grundgesetz in Deutschland "sehr Interpertierbar" ist.
- Ich mus also den Fall konkret schilldern...
- Als neuer Eigentümmer eines alten Häusles werden einem vom lokalen Amt verständlicherweise verschidene Auflagen mitgeteilt, die man erfüllen muss.. Verständlich und grundsätzlich akzeptabel..
-Nun kann es vorkommen, dass einem die -vieleicht zeitlich engen- Vorgaben, nicht genau in den Lebenszeitplan passen. Was kann man tun?, Der neue Häuslebesitzer (in diesem Falle ich) schreibt einen Brief als "Einspruch gegen den entsprechenden Behördenbescheid". Ich persönlich erwarte in diesem Fall, entweder einen neuen  (toleranteren) Bescheid, oder einfach, eine "Ablehnung meines Widerspruches", nach dem Motto, die Behörde weis es besser und ich muss mich fügen..
-Das könnte ich akzeptieren...
- So läuft das aber in Deutschland nicht.....

- Die Behörde teilt mir mit, dass Sie meinen Vorschlag "nicht akzeptieren kann" und fordert mich auf--
- Ich solle Meinen Widerspruch (Einspruch ) zurücknehmen, sonst werde Sie ihn kostenpflichtig zurück weisen und mir eine Gebühr auferlegen...Die höhe der Gebür legt  die Behörde nicht..offen..
-- Ich bin plötzlich der Meinung, ich lebe nicht im 21. Jahrhundert, sondern im Mittelanter.und die Behörde . nützt Methoden der
----Inqusition-----
- Das kann doch ncht wahr sein im 21. Jahrhudert----
-- Was habe ich da falsch verstanden????
-- Meine Meinung, " ein Widerspruch gegen den Bescheid einer Behörde" ,  --ist ein Ausdruck der  --freinen Meinungsäusserung--- also ein Menschenrecht...
-- Ist die BRD ein mittelalterlicher Unrechtsstaat????

Wolfgang


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WVB-38 Nachtrag zu: „Gelten in der BRD die Menschenrechte?.“
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Die Behörde hat
"meine Ablehnung, den Widerspruch zurück zu nehmen"
mit einer Gebühr von 100 Eu. belegt, die ich natürlich gezahlt habe... Gegen die Gebühr von 100 eu. habe ich natürlich "ebenfalls Einspruch" eingelegt... Nun hätte die Behörde ,"konsequenterwise"  auch diesen, meinen Einspruch,.. mit einer neuen Gebühr belegen müssen, und mich auffordern, ihn zurück zu nehmen..das hat sie aber nicht getan.....

Wolfgang

Menschenrechte werden in Deutschland "wie Gummibänder"... gehandhabt....


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Der war gut. i.fass