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News: Schlange stehen oder Daten rausrücken?

Deutsche Bahn - AGB-Änderung entfacht Datenschutz-Diskussion

Michael Nickles / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Thema Deutsche Bahn und Datenschutz sorgt aktuell für heftige Diskussionen. Laut Bericht von Spiegel Online sei es geplant, die Reisedaten der Kunden zu verkaufen. Angeblich werden seit einigen Wochen die Vertragsbedingungen für Bahncard- und Bahnbonus-Kunden dahingehend frisiert, dass deren Verhalten auch für Marketingzwecke wie "passgenaue Werbung" weiterverkauft werden kann.

Die deutsche Bahn hat den Bericht des Spiegel mit einer Pressemitteilung entschieden dementiert. Es soll keinerlei Pläne zur Weitergabe von Kundendaten zu Marketingzwecken an Dritte geben - diese Behauptung entbehre jeglicher Grundlage. Das Kundenbindungsprogramm bahn.bonus soll "in jeglicher Hinsicht  dem Bundesdatenschutzgesetz  entsprechen und sogar mehr Transparenz für den Kunden bieten".

Die Zeit verweist in ihrem Bericht auf einen Blog-Beitrag des Grünen-Politikers Malte Spitz, der diesen anlässlich des Spiegel Online Beitrags verfasst hat. Der Grünen-Politiker hat die alten AGB des bahn.bonus-Programms mit den neuen verglichen und diese Stelle gefunden:

Alt: "Es werden keine Daten an unberechtigte Dritte außerhalb der Deutschen Bahn AG übermittelt."

Neu: "Es werden keine Daten an unberechtigte Dritte übermittelt."

Die Bestimmung wurde also dahingehend aufgeweicht beziehungsweise gekürzt, dass nur noch von "unberechtigten Dritten" die Rede ist, der Anhang "außerhalb der Deutschen Bahn" entfällt.

Das widerspricht gewiss nicht der Aussage der Pressemitteilung der Deutschen Bahn, dass keinerlei Pläne zur Weitergabe bestehen. Das Tor dafür hat sich die Deutsche Bahn durch die AGB-Änderung aber wohl geöffnet. Schwammig war die Formulierung gewiss auch schon in der alten Version. Denn auch dort ist nur von "unberechtigten Dritten" die Rede. Es kann also generell auch "berechtigte Dritte" geben.


Malte Spitz: "Die Bahn sollte sich aufs Bahnfahren konzentrieren und nicht das Reiseverhalten von Millionen Bahnfahrern auswerten, Profile bilden und diese Reisedaten vermarkten. Statt Big Brother brauchen die Kunden saubere und pünktliche Züge." (Foto: Malte Spitz)

Michael Nickles meint:

Spitz schimpft in seinem Blog-Beitrag übrigens drüber, dass der Spiegel Online Beitrag angeblich eine Zusammenfassung eines ausführlichen Artikels aus dem gedruckten Spiegel (Ausgabe 12/2013) sein soll, aber schlecht zusammengefasst wurde.

In der Druckausgabe sei nicht von einem "Verkauf" die Rede gewesen, sondern nur von einer "Profilbildung und Vermarktung an Dritte". Und Letzterem scheint auch so zu sein.

An dieser Stelle haben wir also gelernt, dass "Verkaufen" und "Vermarkten" verschiedene Dinge sind - auch wenn sie dem gleichen Zweck dienen: halt direkt oder indirekt Geld zu verdienen.

Und gewiss haben auch alle irgendwie Recht, auch die Bahn mit ihrer Pressemitteilung. Denn wie schon in der News oben geschrieben, hat sie ja keine Pläne es zu tun - auch wenn das Tor dafür jetzt geöffnet ist.

Datenschutz-fanatischen Bahnkunden bleibt jetzt nur die neuen AGB zu akzeptieren oder halt am Ticketschalter Schlange stehen und Bahnkarten anonym mit Bargeld zu kaufen.
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The Wasp Michael Nickles „Deutsche Bahn - AGB-Änderung entfacht Datenschutz-Diskussion“
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Ich fürchte, Daten wurden schon immer von vielen Firmen einfach an Dritte weitergegeben, da die meisten Marketing-Firmen externe Dienstleister sind. Mein Vermieter hat mich gefragt und sich nicht auf eine geänderte Klausel in den AGB berufen.
Wer Datenschutz will, muss das im Gesetzt so streng regeln, dass die Weitergabe nur mit ausdrücklicher Zustimmung möglich ist. Wer dagegen verstößt, sollte mit Haftstrafe bedroht werden. Geldstrafen wirken nicht, da Konzerne diese aus der Portokasse zahlen. Aber ich weiß, ich träume...

Ende
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