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Archos verbogen, dann Kurzschluß - möglich?

stevie74 / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi!

Ich bin zugegebenermaßen gerade etwas ratlos. Ich habe vor einer Woche ein Archos 70b bei Ebay verkauft. Das Tablet hatte ich mir seinerzeit neu bestellt, kurz die Funktionsfähigkeit geprüft und dann in den Schrank gepackt. Für später. Naja später hatte sich dann erledigt, da mir bald darauf ein Kindle geschenkt wurde. Also habe ich das Archos nun bei Ebay eingestellt, nebst großem Foto und dann auch für um die EUR 50 an den Mann gebracht.

Vor dem Abschicken habe ich das Gerät vor einem Zeugen extra nochmal kurz ein- und ausgeschaltet und nach diesem Funktionstest beruhigt in der OVP und im Karton zwischen Luftpolstern per Hermes losgeschickt.

Nun erreicht mich die Beschwerde des Käufers nebst Drohung mit dem Anwalt, wenn ich das Geld nicht komplett zurückerstatte. Grund: laut Käufer kam das Tablet `verformt und aufgebläht´ (wohlgemerkt: nicht verschmort oder mit Brandstellen) bei ihm an. Er steckte den Akku dran, schaltete das Archos ein, es gab laut seiner Aussage ein Geräusch `als würde es gleich explodieren´ - dann gab das Tablet keinen Mucks mehr von sich. Wobei mir der Käufer auch nicht erklären konnte, wo das Problem lag, ob das Gerät oder nur der Akku kaputt ist, der gute Mann möglicherweise zuvor statisch aufgeladen war, sich eventuell Kondenswasser während des Transports gebildet haben könnte usw...

Er meint jetzt auch im Nachhinein die Verformung auf dem bei Ebay eingestellten (großen) Foto zu erkennen. Für mich ist dieser optische Effekt einleuchtend, da das Gerät im Freien von oben fotografiert wurde, dabei aber leicht schräg auf der OVP-Klappe liegend, was halt etwas asymmetrisch wirkt und zusammen mit dem Lichteinfall als einseitig verformt interpretiert werden könnte. Interessanterweise fiel ihm der angeblich so offensichtlich fotografierte Makel 10 Tage lang während der Auktion nicht auf, auch andere fragten nicht nach, ob da was nicht stimme. Mir fiel es ehrlich gesagt auch erst auf, als ich mir das Foto nochmal genau ansah. Wäre der Rahmen des Archos tatsächlich verbogen oder eingedellt gewesen, wäre mir das sicherlich schon damals nach dem Kauf bewußt geworden und ich hätte reklamiert. Wer legt schon ein defektes Gerät in den Schrank, wenn er es noch problemlos umtauschen kann... Allerspätestens aber beim Fotografieren für die Auktion wäre der Makel offensichtlich geworden, ich hatte das Tablet schließlich in der Hand und habe es platziert, um es gut fotografieren zu können.  

Aber kann sich der Kunststoff eines Tablets überhaupt  deutlich wölben und verformen (gar aufquellen), wie der Käufer behauptet? Ich bin bisher davon ausgegangen, daß diese Art Kunststoff bricht, wenn versucht wird, ihn zu biegen oder zumindest Bruchstellen aufweist, aber sich - wenn überhaupt - nur unter starker Hitzeinwirkung wölben läßt aber dann halt verschmort. Und wie sollte mir dieser Defekt vor dem Verschicken entgangen sein? Es war zwar mein erstes Tablet, aber sowas müsste doch auffallen. Ich habe auch kurz per Google gesucht und keinen Fall entdeckt, in dem jemand überhaupt in einem Forum ein derart verformtes Tablet reklamierte.

Auch frage ich mich, ob das Geräusch, welches der Käufer schildert, auf einen  Kurzschluß hindeutet - der von mir vorhergesehen werden konnte? Ich hatte das Gerät immer nur kurz eingeschaltet. Hätte es nicht dann bereits knallen müssen, wenn das Archos ab Werk derart defekt war? Und bin ich haftbar zu machen für einen Schaden, den ich nicht als solchen erkannt habe? Denn weder erschien mir das Tablet verformt noch technisch mangelhaft.

Danke für Euren fachlichen Rat!

Steve   


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Update: ... stevie74
Sayonara7 stevie74 „Da ich nachweisen kann, daß das Gerät bis zum ...“
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Beachtlich, wie schnell hier manche einknicken, nur weil jemand nach dem Anwalt plärrt.

Du bist Privatverkäufer, hast also hoffentlich von vorneherein Gewährleistung ausgeschlossen. Das hat er gelesen, mit Gebotsabgabe ging er das Risiko ein. Elektronik: man steckt nicht drin.

Dir ist offenbar ein zunächst rein optischer Bock entgangen, das Ding funzte aber noch, bis es beim Käufer dann geknallt hat. Sein Pech. Vielleicht hat er das Ding auch selbst repariert und will nun das Geld abzocken. Ok, er kann Dir betrügerische Absicht unterstellen. Wird aber nix. Wenn Du schon soweit gehst, für ihn den Support zu regeln, hättest Du dies einfacher haben können, indem Du das Teil selbst als Garantiefall meldest. Wozu also der Umweg über einen Käufer, wenn Dir ein möglicher technischer Defekt innerhalb der Garantiezeit sowieso bekannt war?

Das sind so Typen, die auch das Gartencenter verklagen, wenn die Tulpen krumm wachsen. Pfeif drauf. Auch kein Rückporto zahlen. Bei Ebay läuft die ordnungsgemäße Rücksendung übrigens so ab: Er schickt innerhalb von 3 Tagen versichert mit Sendungsnummer. Erst wenn der Artikel bei Dir ist, wird zurückgezahlt.

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