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News: Internet so wichtig wie Auto

Bundesgerichtshof: Schadensersatz bei Internetausfall

Michael Nickles / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass das Internet im privaten Leben inzwischen eine ähnlich wichtige Bedeutung wie das Auto hat. Entsprechend wurde einem Privatmann Anspruch auf Schadensersatz zuerkannt, weil dessen Internetanschluss ausgefallen war. Gleiches gilt auch für den Telefonanschluss. Geklagt hatte ein Mann aus Bayern, dessen DSL-Anschluss nach einem Tarifwechsel für zwei Monate ausfiel.


Die komplette Pressmitteilung des Bundesgerichtshofs gibt es hier: Bundesgerichtshof erkennt Schadensersatz für den Ausfall eines Internetanschlusses zu.

Der Bitkom hat das Urteil von höchstrichterlicher Stelle begrüßt, freut sich darüber, dass die enorme Bedeutung des Internet nun auch für die private Lebensführung anerkannt wird. Allerdings fordert er, dass bei Haftung der Internetdienstleister und Telekommunikationsanbieter, nicht über das Ziel hinausgeschossen werden dürfe.

Internetanschlüsse seien nur deshalb so preiswert und für jeden erschwinglich, weil Haftungsrisiken bislang klar beschränkt waren. Der Schadenersatz solle daher nur auf einen Anteil an der monatlichen Nutzungsgebühr begrenzt werden.

Weiter verweist der Branchenverband darauf, dass der Fall aus dem Jahr 2008 stammt und sich die Netzqualität in den vergangenen Jahren enorm verbessert habe, der technisch komplexe Anbieterwechsel heute besser funktioniere.

Außerdem stelle das neue Telekommunikationsgesetz klar, dass die Telefon- beziehungsweise Internetverbindung bei einem Anbieterwechsel nur einen einzigen Tag unterbrochen werden darf. Klappt der Wechsel nicht schnell genug, werde der Anschluss zwischenzeitlich automatisch auf den bisherigen Anbieter umgestellt.

Michael Nickles meint:

Eigentlich wollte der Kläger pro Tag DSL-Ausfall 50 Euro haben. Das Gericht hat aber geurteilt, dass nur die tatsächlichen Kosten des DSL-Anschlusses erstattet werden müssen. Und davon dürfen die Anbieter auch noch ihren Gewinn abziehen.

Welcher Schadensersatz geleistet werden muss, wurde nicht mitgeteilt. Es ist aber davon auszugehen, dass er deutlich unter den geforderten 50 Euro pro Tag liegt. Drauf zu hoffen, bei einem Internetausfall reich zu werden, ist also sinnlos.

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Max Payne Nachtrag zu: „Wurde es das? Der Kläger konnte den abstrakten Schaden von ...“
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Er kriegt also nur die DSL-Kosten erstattet - nicht aber die Schäden.

§ 249 (1) BGB:

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Dabei ist aber in jedem Fall die Kausalität zu beachten, also die Frage, ob der Schuldner den Schaden zu vertreten hat. Mal ein Beispiel: Du hast ein wichtiges Bewerbungsgespräch, zu dem Du mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen willst. Da die Bahn Verspätung hat, kommst Du zu spät zum Vorstellungsgespräch und bekommst den Job nicht.

Ich wette jeden Betrag dass es Dir in diesem Fall nicht gelingen wird, das Dir entgangene Arbeitsentgelt von der Bahn einzuklagen. Die Bahn hat Dir nämlich nicht zugesichert, dass Du pünktlich beim Vorstellungsgespräch ankommen wirst.
Die 1000 EUR sind es, die (lt. meinem Beispiel) nun für den gleichen Flug mehr zu bezahlen sind
Analog dazu müsste ihm der Provider entsprechendes zugesichert haben. Kannst Du Dir vorstellen, dass sowas in der Praxis vorkommt?
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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