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Gewährleistung

Latitude / 2 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

ich bin selbst gewerbetreibend als IT-Dienstleister und kaufe manchmal für Kunden Waren ein oder baue ihnen immer öfter Individuelle PC-Systeme zusammen. In einer ruhigen Minute habe ich mal über meine Gewährleistungspflicht gegenüber meinen Kunden nachgedacht bzw. über meine Gewährleistungsansprüche meinem Händler gegenüber. 

Ich habe bei einem größeren Onlinehändler aus Deutschland einen Händlerzugang. DIeser nützt mir aber eigentlich gar nichts, da der Endpreis höchstens ein paar Cent niedriger ist, als über meinen Privatkundenzugang. 

Ich gehe normalerweise wie folgt vor: Ich kaufe die Ware als Privatkunde (Als Einzelunternehmer sehe ich keinen Unterschied zw. meiner Firma und mir) und verkaufe diese weiter an meinen Kunden, welcher auch Privatkunde ist. Der Kunde hätte dann automatisch 2 Jahre Gewährleistungsanspruch an mich. DIe Frage ist, ob es richtig ist, dass ich die Ware als Privatkunde gekauft habe und ob es dann ebenfalls richtig ist, dass im Gewährleistungsfall der Kunde zu mir kommt und ich zu meinem Händler gehe?

Ich war bis vor kurzem Händler im Modellbaubereich und wenn dort Kunden etwas zu reklamieren hatten, habe ich dies immer sofort an den Hersteller (welcher eigentlich auch nur billig in Fernost einkauft) weitergereicht und nicht weiter darüber nachgedacht. Ich denke die Situtation ist jetzt aber eine andere. 

Gruß Latitude

 

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Latitude Joerg69 „Hallo Latitude, wieso kaufst Du als Privatkunde? Ist für ...“
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Hi,

wie gesagt, als EInzelunternehmer, der auch noch die KLeinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, sehe ich persönlich keinen Unterschied. Wenn ich z.B. bei Amazon eine Festplatte kaufe, dann macht es für mich keinen Unterschied, ob ich Amazon gegenüber meinen "FIrmenzusatz" vor meinen Namen schreibe oder nicht. DIe Frage ist, ob es aus Amazons Sicht einen Unterschied macht. 
Bei den meisten Händlern bei Ebay z.B. gibt es sowas wie einen Händlerzugang ja gar nicht. Ich nehme an der gewerbliche Ebay Account ist nur Pflicht, wenn man etwas gewerblich verkaufen will. 

Ja, die Gewährleistung ist für gewerbliche Kunden meistens kürzer. Sie kann auf ein Jahr begrenzt werden meines Wissens und ein Rückgaberecht gibt es auch nicht. 

Natürlich kann ich sagen, dass mich das alles nach einem halben Jahr sowieso nicht mehr juckt, wegen der Beweislastumkehr- und weil die meisten Ansprüche über die Herstellergarantie abgewickelt werden können. Aber ich möchte natürlich klar wissen, was Sache ist, u. a. um auch meine AGB dementsprechend neu zu formulieren. 
Auslöser dieser Gedankengänge war folgende Situation: EIn Freund von mir hat sich einen PC zusammenstellen lassen von mir. Ich habe ihn  dann auch bestellt, weil er zu faul war sich ein Konto beim Händler anzulegen. Also habe ich es korrekterweise über meinen Händlerzugang gekauft. Meinem Freund habe ich eine Rechnung ausgestellt, wie sich das gehört. Nun möchte er nach einem Jahr seinen Prozessor aufrüsten und den alten verkaufen. Damit müsste ich meines WIssens dem Käufer noch ein weiteres Jahr Gewährleistung geben, obwohl ich dem Händler gegenüber keine Gewährleistung mehr geltend machen kann. 

Ich muss mal die AGB meines Haupthändlers wälzen, wie es da aussieht mit den von dir beschriebenen Verlängerungen für die Gewährleistung. 

Gruß Latitude

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