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Neuregelung für Auskunft über IP-Adressen..

luttyy / 2 Antworten / Flachansicht Nickles

Nicht nur das Provider die IP-Adresse für dynamische oder feste IP rausrücken müssen, sie müssen auch noch vorhandene Passwörter oder PIN-Codes nennen.

Das könnte Mailboxen oder auch Cloudspeicher betreffen.

Die Daten müssen unverzüglich auf Verlangen herausgegebenen werden.

Schon die Ermittlung über den Aufenthaltsort eine Beschuldigten langen für ein solches Begehren!

Die Tore sind Himmelweit offen und wer dort Daten ablegt, sollte sich vorher Gedanken machen...

Quelle:
c't Ausgabe 24 Seite 50

Gruß
luttyy

Kein Backup? Kein Mitleid!
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