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Betreuungsgeld und HartzIV

jueki / 54 Antworten / Flachansicht Nickles

Das geplante Betreuungsgeld soll den Arbeitslosen als Einkommen angerechnet werden.
Richtig so! Auch andere haben Probleme.
Wie man hier sehen kann.

Jürgen

PS: http://news.de.msn.com/panorama/panorama.aspx?cp-documentid=160072594

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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winnigorny1 audax31 „obwohl sie es nicht nötig hätten! Das sehe ich genauso,...“
Optionen
Das sehe ich genauso, aber wie soll man die Richtigen herausfinden.

Das ist so nicht ganz richtig. - Man könnte das z.B. mit einem Bezugsrecht bis zu einer gewissen Einkommensgrenze koppeln.

Bei einem Einkommen von 10.000 € z.B. kann man ja wohl auch nicht mehr von Gleichheit reden.....

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Wenn Du meinst... Karl Karl64