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News: Heikles Leistungsschutzrecht

Wird das Verlinken von Nachrichten verboten?

Michael Nickles / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit einiger Zeit geistert ein neuer Begriff durch die Medienlandschaft: Leistungsschutzrecht. Das wird bereits seit einigen Jahren diskutiert, nimmt aber erst jetzt langsam Form an.

Gemeint ist eine Gesetzeskonstruktion, die Rechte von Verlagen im Internet stärken soll. Bislang ist es so, dass kommerzielle Internetunternehmen wie Google "Artikel von Verlagen" präsentieren, sie beispielsweise auch in "News-Übersichten" auflisten. Durch die Einblendung von Werbung verdienen Unternehmen wie Google mit, ohne selbst Inhalte produzieren zu müssen.

Das neue Leistungsschutzrecht soll das verbieten, beziehungsweise sieht vor, dass Presseverlage an erzielten Einnahmen beteiligt werden. Ebenso sollen die Urheber von Inhalten ein Stückchen vom Kuchen abkriegen.

Ein typisches Fallbeispiel für die Sache ist Google News. Dort listet Google die aktuellen Nachrichten des Tages aus, auch eine gezielte Suche nach News ist möglich.

Diverse Verlage fürchten, dass diese "News-Seite" vielen Lesern genug ist, sie deswegen nicht mehr die Verlags-Webangebote nutzen. Google indessen argumentiert, dass Verlage Leser/Webseiten-Besucher gewinnen, wenn sie in Google-News aufgeführt werden.

Aus verschiedenen Gründen ist die Gesetzesidee heftig umstritten, auch seitens Verlagen gibt es Kritik. Recht lesenswert ist der Beitrag der Zeit.

Im Bundestag kümmert sich der Unterausschuss Neue Medien um die Sache. Und der hat jetzt eine vermutlich sinnvolle Entscheidung gefällt: sich mit einer Entscheidung weiterhin Zeit lassen.

Michael Nickles meint: Es gibt irre viele Diskussionspunkte um dieses Leistungsschutzrecht. Generell gilt im Fall "Google-News" erstmal: bereits jetzt kann jeder Verlag eine "Markierung" im Quellcode seiner Webseiten setzen, die Google die Erfassung für seine Suche verbietet.

Im Rahmen des Leistungsschutzrechts soll allerdings wohl auch diskutiert werden, dass "News von Verlagen" nur noch nach Einholen einer Genehmigung angerissen werden dürfen. Für normale Menschen (also alle die weder Autoren noch "Verlage") sind, mag das alles schnuppe sein. Denn: die Regelung gilt nur für gewerbliche Webseiten.

Aber genau das ist das Problem. Jede Seite die irgendwie Geld erwirtschaftet - und sei es nur eine winzige Anzeige auf der Seite eines Blogs - ist gewerblich. Blogger kommentieren oft Artikel aus der Presse und verlinken logischerweise auch auf diese. Exakt das wird durch das Leistungsschutzrecht verboten.

Auch in den Foren von Nickles.de wird es dann beispielsweise verboten sein, einen Link auf eine News zu setzen, die man irgendwo gefunden hat und eine Diskussion darüber anregen möchte. So was kann dann schnell zu einer saftigen Abmahnung führen.

Das mag momentan vielleicht übertrieben klingen - aber das neue Leistungsschutzrecht kann exakt hierzu führen, wenn es nicht präzise ausgearbeitet oder besser ganz darauf gepfiffen wird.

Als Autor und Verlagsinhaber wünsche ich mir schon lange, dass Unternehmen, die von Inhalten im Internet leben (das sind ganz vorne die Internetanbieter und natürlich die Suchmaschinen), an die Inhaltsschaffenden was abgeben sollten. Das angedachte Leistungsschutzrecht halte ich allerdings für unsinnig.

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