Internetanschluss und Tarife 23.322 Themen, 97.939 Beiträge

News: Einschränkung verboten

Gerichtsurteil gegen Bandbreiten-Nepp

Michael Nickles / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Înternetanbietern geht es vor allem darum neue Kunden zu gewinnen und langfristig zu behalten (vertraglich zu knebeln). Ein häufiges Ärgernis ist, dass die versprochene Internetgeschwindigkeit nicht erreicht wird, die rasend schnelle Leitung nur auf dem Papier existiert.

Wer sich beschwert, dass keine "16 MBit/s" rüberkommen wird dann aufs Kleingedruckte verwiesen. Dort steht fast immer so eine Einschränkung wie "bis zu". Und "bis zu 16 MBit/s" sind halt nun mal nicht garantierte 16 MBit/s.

Eine besonders raffinierte Klausel im Kleingedruckten hatte (hat) die Vodafone D2 GmbH, berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband. Darin räumte sich Vodafone das Recht ein, dass ein Vertrag auch dann beständig bleibt, wenn ein Kunde nur mit einer geringeren DSL-Bandbreite versorgt werden kann, als ursprünglich vereinbart war.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband reichte wegen diesem Punkt eine Klage ein. Das Landgericht Düsseldorf urteilte jetzt, dass die Vertragsklausel unzulässig ist. Ein einseitiges Abweichen von vereinbarten Leistungen geht also nicht. Kann eine versprochene Bandbreite nicht geliefert werden, dann ist der Kunde also berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

Zoff gab es auch in einem anderen Klagepunkt. Vodafone hatte im Vertrag wohl auch "reingemogelt", dass Kunden Werbung per SMS zustimmen. Auch das erklärten die Richter als unzulässig, weil keine ausdrückliche Einwilligung der Kunden gefordert wurde.

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig. Es kann hier abgerufen werden: PDF-Dokument.

Michael Nickles meint: Ach je. Das "Kleingedruckte". Es ist schön, wenn Verbraucherzentralen da alle Weile mal auf den Tisch hauen, aber es ist sinnlos. Unlesbares und Unkapierbares in Kleingedrucktem wird heute schneller ausgeheckt, als es bekämpft werden kann.

Es ist schon erbärmlich, wie selbstverständlich heute kilometerlange "Verarschungstexte" in Kauf genommen werden. Was mich am meisten wurmt, sind die "Sternchen" hinter Preisangaben bei denen man sich dann den Arsch absuchen muss um rauszukriegen WO die Erklärung dazu steht und WAS damit eigentlich gemeint ist.

Diese "Verarschungspreisangaben" sind heute der Normalfall geworden. Uns Kunden kostet es dann elend viel Zeit, immer ewig Rumlesen zu müssen um zu erfahren, was etwas wirklich kostet. Diese Nötigung gehört gesetzlich verboten.

bei Antwort benachrichtigen
schuerhaken Michael Nickles „Gerichtsurteil gegen Bandbreiten-Nepp“
Optionen

.
Ich habe das Urteil sehr genau gelesen und - denke ich - verstanden.
Wenn es rechtskräftig wird, lässt sich daraus sehr wohl Grundsätzliches ableiten.

Es geht ja nicht nur um den verhandelten Vertrag, der ja wegen des abweichenden
Verhaltens von Vodafone überhaupt nicht zustande gekommen ist, sondern um die
Angebotsklauseln mit dem "bis zu", deren Anwendung untersagt wurde.

Der "Benzin"-Vergleich ist durchaus kein Vergleich von Äpfeln mit Birnen.
Er bringt den Sachverhalt nur auf eine kurze, zutreffende Erläuterung.

Bei mir steht jetzt eine Sache bevor, an der 1&1 schwer zu knabbern haben wird.
Beim ersten Vortrag meiner Beschwerde haben sie einen Umstellungsvetrag angeboten,
bei dem der monatliche Betrag um 5 Euro niedriger liegt und sie kostenlos einen
Homeserver drauflegten. Aber die Leistung stimmt noch immer nicht mit der Begründung,
die Telekom stelle keine ausreichednde Bandbreite zur Verfügung (6.000). Die Telekom
hat jedoch gemessen und eine rauschfreie Bandbreite bis 18.000 bestätigt. Es sei einfach
nur weniger realisiert worden, wofür 1&1 auch weniger zahle.

Es wird jetzt lustig... - Ich habe nur auf so etwas wie das LG-Urteil gewartet.
Die Begründung des LG ist absolut sauber, da wird auch lein OLG widersprechen.
.

bei Antwort benachrichtigen