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News: Geld stinkt nicht

Rechtsanwälte versteigern "90 Mio. Euro" aus Porno-Abmahnaktion

Michael Nickles / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Webseite auktion.urmann.com hat nicht nur einen eiskalten Url-Titel, der Inhalt ist gleichermaßen nüchtern. Auf dieser Seite werden 90 Millionen Euro versteigert.

Konkret geht es dabei nicht um Cash sondern um Forderungen, die einen Wert von 90 Millionen Euro haben sollen. Ebay war der Rechtsanwaltskanzlei U+C (Urmann und Collegen), von der die Auktionsseite stammt, wohl eine Nummer zu klein.

Der Hintergrund der Versteigerung ist recht außergewöhnlich. Es handelt sich dabei wohl um ein "Paket" von 70.000 Abmahnungen, die einen Gesamtwert von 90 Millionen Euro haben sollen, berichtet unter anderem Heise.

Die U+C Kanzlei soll vorwiegend Klienten aus der Pornobranche vertreten und in derer Auftrag seit Jahren massiv Tauschbörsennutzer abmahnen. Pro Vorfall werden "Pornotauscher" wohl mit einer Rechnung von 1.286,80 Euro bedient.

Zumindest soll sich diese Summe ergeben, wenn Abgemahnte nicht bereits bei der ersten Forderung (650 Euro) blechen. Alle die bei Phase 2 nicht zahlen, sind jetzt also in der 90 Millionen Euro Auktion drinnen. Heise schreibt, dass sich die Forderungen alleine auf die Jahre 2010/2011 beziehen.

"Rechnet" man die Vermutung hinzu, dass wegen Pornodelikten Abgemahnte aus Schamgründen eher Zahlungswillige sind, wird klar, dass auf Massenabmahnungen spezialisierte Kanzleien wohl ordentlich Umsatz machen, wenn selbst bei Pornos noch 90 Millionen Euro von Zahlungsunwilligen übrig bleiben.

Die werden jetzt also wohl an Inkasso-Unternehmen versteigert. Heise verweist auch darauf, dass die Kanzlei U+C sich nur als Vermittler der Auktion ausgibt. Die 90 Millionen Euro hat die Kanzlei also vermutlich wohl von ihren Auftraggebern bereits einkassiert.

Michael Nickles meint: Die gute Nachricht für alle betroffenen Porno-Filesharer: von der Kanzlei U+C werden sie wohl keine Post mehr kriegen. Die wirklich ärgerliche: dafür gibt es bald Post von einem "knallharten" Inkasso-Unternehmen. Dann heißt es: die rund 1.300 Euro (plus Inkasso-Gebühren) zahlen und fertig, oder in die Offensive gehen.

"Internet-Promi-Anwalt" Rechtsanwalt Christian Solmecke hat eine Pressemitteilung zum Vorfall rausgelassen. Er sagt darin unter anderem, dass es durchaus Chancen gibt, den Kopf aus der Schlinge zu kriegen, weil jeder Einzelfall aufwändig verhandelt werden muss. Auch besteht die Chance, dass ein Gericht die Abmahnungshöhe als übertrieben empfindet. Generell sollen "Erstabmahnungen" bei nicht-gewerblichen Vorfällen ja nur 100 Euro kosten.

Meine Meinung zur Sache? Also gut. Wer berechtigt beklagt wurde, also wirklich den angemahnten "Porno" getauscht hat, also schuldig ist, der sollte zahlen. Klar ist es scheiße, 1.300 Euro blechen zu müssen - aber der zermürbende Weg einer Gegenklage kostet zu viele Nerven. Und verliert man, dann kommen noch mal die Gebühren für den eigenen Anwalt drauf. So ist es leider.

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notar Olaf19 „ Wäre das rechtlich überhaupt möglich gewesen - offene Forderungen über ebay...“
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Hallo, Olaf19

Ich (der Notar) bin's nochmal. Was ich in meiner letzten mail an Dich vergaß:

1. Nach § 404 BGB kann der Schuldner Einwendungen gegen die Forderung erheben.
2. Wer garantiert Dir, daß die 90 Mio. - € - Forderung nicht (bereits) mehrfach abgetreten worden ist ?
(Rotlichtmilieu ist nicht unbedingt der Hort von Rechtstreue ! Vielmehr herrscht dort der Nährboden für
Ausbeutung von Frauen, Betrug, Steuerhinterziehung, etc. ...)
Lies einfach bitte mal § 408 BGB.
3. Stell' Dir einfach nur mal vor, "Abtretender" wäre nicht eine natürliche Person, sondern "mehrere
natürliche und/oder juristische Personen" ..! Was, wenn einer dieser Personenmehrheit mit dem
Abtretungsangebot nicht einverstanden ist, Du aber infolge Höchstgebot den "Zuschlag" bekommen
und die Valuta gezahlt hast ???

Du siehst also, Fragen (über Fragen). Daß die Herren Collegae damit "vor" der Erteilung des
Zuschlags dieser "Versteigerung" vermutlich "nicht herausrücken wollen", macht meine Skepsis
nur noch größer ...

Also : Auch hierzulande fallen einem die Goldbarren immer noch nicht in den Schoß !
Gold-, bzw. Geldesel gibt's halt nur im Märchen (der Brüder Grimm).


Gruß - der Notar

P.S. In einem länger zurückliegenden thread hatte mich ein Teilnehmer
rechtswidrig damit beschimpft, ich sei gar kein Jurist. Vielleicht weiß der
betreffende Teilnehmer meinen gesamten Ausführungen entgegen zu setzen
oder gar inhaltlich etwas juristisch Fundiertes zu erwidern ?

Wahrscheinlich liest der Betreffende meine Zeilen erst gar nicht oder hält
sich "bedeckt".

Merke: "Tacere considere non videtur."
(Latein: Schweigen bedeutet nicht Zustimmung)

Merke: "Quod licet Iovi, non licet bovi."
(Latein: Was Jupiter erlaubt ist, das ist noch längst nicht jedem Ochsen
erlaubt !)

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