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Wenn Müll richtig teuer wird

Michael Nickles / 50 Antworten / Flachansicht Nickles

Vorab gleich zugegeben: natürlich bin ich selbst schuld. Die Jahresrechnung des Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM) war am 1. Juli fällig. Und ich habe das schlichtweg vergessen. Wenn man das Zahlen einer Rechnung vergisst, kriegt man typischerweise ja erstmal eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung. Das ist auch beim AWM so - beziehungsweise eine Erinnerung sparen die sich, es kommt gleich eine Mahnung:

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Die erste "Erinnerung" bei einer versäumten Zahlung kommt AWM-Kunden teuer zu stehen. Es fällt eine Mahngebühr in Höhe von 25 Euro an UND zusätzlich gibt es einen Säumniszuschlag in Höhe von 6 Euro drauf. Genau hingucken lohnt sich übrigens beim Datum des Schreibens oben rechts: da steht 31.08.2011. Heute ist der 28.8.2011, das Schreiben kriegte ich am 26.8.2011. Mit dem Datum scheint es der Laden also nicht so genau zu nehmen.

31 Euro also, für ein Versäumnis - das ist heftig. Und gewiss stellen sich hier viele die Frage, was für eine erste Zahlungserinnerung eigentlich verlangt werden darf. Generell ist es ja so, dass eine erste Zahlungserinnerung meist kostenlos ist, erst bei der zweiten gibt es "ein paar Euro" Aufschlag. Im Fall des Abfallwirtschaftsbetriebs München findet sich die Erklärung gleich auf der Rückseite des Schreibens:

http://www.nickles.de/user/images/14/awm-02.jpg
Irgendein Tarif-Nr 9020 der Landeshauptstadt München legt fest, dass die Mahngebühr bei öffentlich-rechtlichen Forderungen 5,00 Euro bis 150,00 Euro (Hundertfünfzig!) betragen darf. Da bin ich beim AWM mit 25 Euro "Strafe" also noch recht "billig" weg gekommen.

Außerdem habe ich großes Glück gehabt, dass ich gerade nicht im "Urlaub" war. In der Mahnung stand auch der Hinweis, dass die Rechnung binnen 8 Tagen zu begleichen ist und bei Versäumnis Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Generell würde ich meine Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmen, das mich derart behandelt natürlich sofort beenden. Im Fall der Müllabfuhr geht das leider nicht - es gibt keinen alternativen Anbieter.

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RogerWorkman Borlander „ Mahngebühren würden bei Lastschrift gar nicht erst entstehen - Bedingungen...“
Optionen

Die Erfahrungen sind wohl sehr unterschiedlich.

Beispiel Steuer. Ohne Lastschrift nicht zahlbar.. Grundsätzlich wird monatlich zuviel Einkommensteuervorauszahlung abgebucht. Freundlichkeit und auch Beschwerden helfen nicht. Selbst nach einem Abrechnungsjahr bekomme ich die Steuer nicht zurück, sondern bleibt für nächste Zahlungen stehen. Unterschrieben habe ich das nicht. Sollte ich jedoch meinen Zahlung nicht nachkommen, so wird innerhalb von 10 Tagen mit Mahngebühr und Zinsaufschlag von 5,5% die Zahlung angemahnt. Sollte ich mal nicht zahlen können, so würde ich einen Mahnbescheid bekommen, der sogar pfändbar ist. Umgedreht schuldet mir das Finanzamt seit über einem Jahr über 10000 Euro zuviel (voraus)gezahlte Umsatzsteuer. Die Rückzahlung ist bisher noch nicht erfolgt. Falls dennoch und sehr verspätet, dann grundsätzlich ohne Verzinsung.

Beispiel Energie Abschlagszahlungen. Örtlicher Energieversorger erhebt ohne Vorankündigung eine Anhebung der Vorauszahlung um 23% ohne Begründung per Lastschrift.
Beispiel Hausbau, DSL-Anschluß. Vorab werden Gebühern per lastschrift abgebucht, ohne das der Anschluß iin shaus verlegt wurde, oder gar funktioniert.
Beispiel Tankstelle Tankkarte, lastschrift erteilt, 3 zusätzliche Abbuchungen erfolgten ohnen Beleg.
Beispiel Reiseversicherung per Lastschrift. Kombivertrag mit Reiseabschluß. Im vertrag steht Gültigkeit 1 Jahr. Kündigung nicht erforderlich. Im nächsten Jahr wird wieder abgebucht. fehlbuchung kommt zwar zurück nach massiven Schreiben, telefonaten und Ärger.

Möchte behaupten, das viele Verbraucher es garnicht kontrollieren oder bemerken, wenn zuviel abgebucht wird.

Mit Lastschriftverfahren hab ich mehr Kontrollzeit und Ärger, als per Hand Überweisungen auf Termin zu legen.

Borlander, da hast Du wohl gute Erfahrungen gemacht. Was spricht gegen eine normale, korrekte Überweisung auf Termin?

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@MN Conqueror
Ganz schön happig moin moin1