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Nun soll es doch den kino.to-Nutzern an den Kragen gehen...

Olaf19 / 42 Antworten / Flachansicht Nickles

...zumindest wenn es nach dem Willen der Germanischen Volksunion - pardon: Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen, also GVU, geht:
http://www.pcgameshardware.de/aid,829242/Kinoto-GVU-will-auch-die-Nutzer-rechtlich-belangen/Internet/News

Nix mehr mit "nur wer selber hochlädt, wird belangt" - na warten wir's ab. Vielleicht nur Drohgebärden zur Abschreckung und die Aktion verläuft im Sande.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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apollo4 Olaf19 „Nun soll es doch den kino.to-Nutzern an den Kragen gehen...“
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Jetzt herrscht aber ein Streit darüber, ob das Ansehen eines Streams rechtlich mit dem Erstellen einer Kopie gleichzusetzen, und somit strafbar ist. wenn das durch geht dann ist das anhören und ansehen bei You Top wohl auch strafbar?

Die GVU bekommt wohl die Hose nicht voll oder wie soll man das verstehen?

Gruß
apollo4
Ein Computer ist dafür da, Dir die Arbeit zu erleichtern, die Du ohne Computer nicht hättest.
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