Off Topic 20.131 Themen, 223.340 Beiträge

Max Payne Nickeline „Ach, und warum sollte eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer völlig...“
Optionen
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt grundsätzlich für ALLE Verkehrtsteilnehmer für die ausgewiesene(n) Fahrspur(en).
 
Soweit richtig. Aber: Es gibt keine Vorschrift für einen (geeichten) Tacho am Rad. Woher soll der Radfahrer im Zweifelsfall also wissen, ob er die 30 km/h noch einhält?
Mit den 50 km/h dürfte es nur selten Probleme geben, aber die gelten nach § 3 (3) StVO ja eh nur für Kraftfahrzeuge... ;-)
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
bei Antwort benachrichtigen