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Hilfe zum Thema Haftung

olli61 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo liebe Spezis,

unser Verein besitzt ein Vereinheim, in dem man auch nächtigen kann (eine art Jugendherberge). In letzter Zeit haben wir immer mehr Anfragen
zum Thema Internetanschluß erhalten, da unser Haus nur über einen Analogen Telefonaschluß verfügt, mußten wir dies immer verneinen. Bei der
letzten Mitgliederversammlung wurde daher angeregt, einen Internetanschluß (DSL-Anschluß) zu beantragen. Da man mit dem Internet auch jede
Menge blödsinn machen kann, kamen natürlich sofort berechtigte Einwände zum Thema Haftung bei Schäden die von unserem Internetanschluß
ausgeführt werden. Mein Vorschlag war, einen DSL-Anschluß beantragen und jede Gruppe die kommt und ins Internet will, soll sich ihren eigenen
DSL-Router mitbringen, damit wäre der Verein bei der Haftung aussen vor. Andere wollen einen eigenen Router installieren und die Zugangsdaten
nur dem Gruppenleiter geben, aber wer haftet dann? Kennt sich hier jemand damit aus? und kann es mit einfachen Worten für ein paar ältere
Herrschaften vom Land erklären was da so zu beachten wäre? oder gibt es noch andere Lösungen? Wir sind für jede Antwort dankbar.

Gruß olli61

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olli61 mi~we „... das sehe ich anders ! Die IP-Nummer die ein solcher Router zugewiesen kriegt...“
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Hallo mi~we,

Die IP-Nummer die ein solcher Router zugewiesen kriegt ändert sich dadurch nicht, es ist immer die IP-Nummer die euer Internet-Provider eurem DSL-Anschluss zuweist.

das verstehe ich jetzt aber gar nicht mehr, wie wird denn eine IP-Adresse ermittelt? Wir haben gar keinen Router, somit werden auch nicht unsere Einwahldaten mißbraucht. Wie lösen denn die Internetcaffees dieses Problem, oder sind die alle mit einem Bein im Knast? Ok wenn das so ist, werden
wir dass wohl lassen und die Gäste müssen dann wohl mal 2 Tage ohne Internet leben.

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