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Ein Kuschelbär - aber nicht für jeden geeignet....

enigma10 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

ich würde gern mal meine Homepage vorstellen, auf der ich meine Samojeden-Hündin vorstelle. Diese Schlittenhunde-Rasse
ist absolut kuschelfreudig und kinderlieb, aber trotzdem hat er so seine Eigenarten....

Ich würde mich über interessierte Besucher auf meiner Seite sehr freuen....

http://www.my-samoyed-chaya.jimdo.com

Gruß
Isa

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asterix5 Loopi© „http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-1.html Hier wird davon...“
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Der Wortlaut des Gesetzes ist immer nur ein Teil der Wahrheit. Der fehlende Teil wird durch die Rechtsprechung ergänzt.

Eine Abmahnung wird in diesem Fall (unvollständiges Impressum, weil Nachname fehlt) wohl nicht erfolgen, weil nichts verkauft und auch keine Dienstleistung angeboten wird, so daß niemand behaupten kann, die Betreiberin hätte sich einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Aber:

Voraussetzung für eine Kennzeichnungs- oder Impressumspflicht nach § 5 TMG ist zunächst ein "geschäftsmäßiges Betreiben" des Internetangebotes. Es muss sich also um ein Angebot handeln, das einer nachhaltigen und auf Dauer angelegten Tätigkeit dient. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist für eine Geschäftsmäßigkeit nicht erforderlich, auch nichtkommerzielle Angebote können dieser Kennzeichnungspflicht unterliegen.

Quelle:
http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/16.html

\"Als ich nach Deutschland kam, sprach ich nur Englisch - aber weil die deutsche Sprache inzwischen so viele englische Wörter hat, spreche ich jetzt fließend Deutsch!\" (Rudi Carrell)
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