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News: EFF contra Copyright-Trolle

Alter Paris Hilton Porno löst Abmahnwelle in USA aus

Michael Nickles / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Auch in den USA kämpft die Medienindustrie - aktuell wohl vor allem die Pornobranche - gegen Urheberrechtsverletzungen, illegale Verbreitung ihrer Werke in Tauschbörsen wie Bittorrent. Laut Bericht von Torrentfreak wird die US-Justiz aktuell mit Klagen wegen Tauschbörsen-Urheberrechtsverletzungen überschwemmt und hat inzwischen wohl eine Punkt erreicht, wo sich neue Klagen kaum noch verfolgen lassen.

Kurioserweise gibt es jetzt eine Abmahnwelle wegen eines Pornos, der bereits seit sieben Jahren durchs Internet geistert, sich wohl immer noch enormer Beliebtheit erfreut und der wöchentlich wohl immer noch von zigtausend Interessenten getauscht wird: das private Sex-Tape von Paris Hilton, das kommerziell mit dem Titel 1 Night in Paris vertrieben wurde.

Das Bestseller-Video hat Hilton 2004 mit ihrem damaligen Freund Rick Saloman gedreht, der bereits im Jahr der Veröffentlichung 10 Million Dollar damit verdient haben soll, wie unter anderem TMZ mitteilt.

Saloman hat das Video wohl zunächst selbst im Internet zum Download angeboten und aufgrund der enormen Popularität dann die DVD-Veröffentlichungsrechte verkauft. US-Berichten zufolge soll der Rechteinhaber am Film (XPays Inc) in Kalifornien jetzt gegen 843 Bittorrent -Nutzer Klage eingereicht haben, die den Film von 2010 bis 2011 runtergeladen haben und XPays liegt wohl auch weiterhin im Bittorrent-Netzwerk auf der Lauer.

Wegen den "Porno-Abmahnungen" wurde inzwischen auch die Electronic Frontier Foundation (EFF) aktiv. Das ist eine Bürgerrechtsorganisation in den USA, die sich unter anderem für Informationsfreiheit und gegen Überwachung im Internet einsetzt.

Die EFF schätzt, dass alleine im vergangenen Jahren in den USA über 75.000 Leute wegen Porno-Urheberrechtsverletzungen belangt wurden. Dabei sollen die Rechteinhaber den Betroffenen jeweils angeboten haben, gegen Zahlung von 1.500 bis 2.500 Dollar auf ein gerichtliches Verfahren zu verzichten.

Der "Preis" soll dabei so kalkuliert sein, dass Betroffene günstiger wegkommen, als wenn sie einen Anwalt für ihre Verteidigung einschalten. Aus Sicht der EFF missbraucht die Pornoindustrie die US-Jusiz um Druck auf Betroffene auszuüben.

Sie hat die Justiz in einem offenen Brief daher aufgefordert, die "Copyright-Trolle" nicht weiter zu unterstützen.

Michael Nickles meint: Der Hilton-Porno ist sieben Jahre alt und es wurde direkt und indirekt verdammt viel Kohle damit verdient. Indirekt, weil Paris Hilton dadurch ihre Popularität enorm steigern und dadurch gewaltig kassieren konnte.

Das rechtfertigt natürlich nicht, den Download des Streifens als "legal" einzustufen - es ist schlicht und ergreifend eine Urheberrechtsverletzung. Im Fall von Pornos ist die Sache halt besonders heikel, da sich viele (gewiss insbesondere in den USA) in solchen Fällen schämen, einen Anwalt einzuschalten - auch wenn sie unschuldig sind.

Dass sich bei Überwachung von Tauschbörsen "IP-Irrtümer" ergeben können, ist ja nichts Neues.

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