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News: Mildes Urteil aus Hamburg

Nur 30 Euro Schadensersatz für Tauschbörsen-Delikt

Michael Nickles / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein überraschendes Urteil bezüglich Schadensersatzes bei einem Tauschbörsen-Delikt, hat jetzt das Hamburger Landgericht gefällt. Es ging um einen Vorfall im Jahr 2006. Ein damals knapp 16jähriger hat in eine Tauschbörse kurzfristig zwei Musikstücke "getauscht" - eins von Rammstein und eins von Westernhagen.

Er wurde dabei von den Fahndern der Medienindustrie erwischt und wegen Urheberrechtsverletzung zu Schadensersatz verklagt. Dabei forderten die Kläger 600 Euro. 300 Euro vom 16jährigen und 300 Euro von seinem Vater, dessen Internetzugang er verwendet hat. Über das Urteil werden sich die klagenden Musikverlage nicht freuen. Der Angeklagte wurde zu 15 Euro Schadensersatz pro Musiktitel verurteilt.

Die Schadensersatzklage gegen seinen Vater lehnte das Hamburger Landgericht ab. Im Pressebericht der Hamburger Justiz wird was Urteil recht detailliert begründet. Offensichtlich ließen es die Richter nicht zu, dass die Musikverlage die Schadensersatzsumme nach eigenem Ermessen festlegen.

Die sollte aus Sicht der Richter angemessen sein, also nicht mehr betragen, als ein legaler Erwerb der Musiktitel gekostet hätte. Mildernd kam hinzu, dass die beiden Musiktitel zwar von bekannten Künstlern stammen, im Jahr 2006 aber bereits mehrere Jahre alt waren.

Es wurde deshalb nur ein begrenztes Interesse daran veranschlagt. Die Richter schätzen, dass aufgrund der wohl nur kurzen Bereitstellung der Titel in der Tauschböse, es allenfalls zu 100 Downloads pro Stück gekommen sein könne. Anhand dieser Zahl wurden dann die 15 Euro Schadensersatz festgelegt.

Den Vater des Beklagten hat das Gericht übrigens durchaus als Mitstörer eingestuft, weil es seinem Sohn den Internetzugang unkontrolliert gestattet hat. Die Begründung einer Schadensersatzpflicht durch dieses Fehlverhalten, sah das Gericht allerdings nicht als gegeben.

Michael Nickles meint: Da hat der Kerl verdammtes Glück gehabt. Das Urteil ist durchaus Milde. Man sollte sich auf keinen Fall drauf verlassen, dass das immer so ist. Zudem können die Musikverlage noch Rechtsmittel gehen dieses Urteil einlegen. Und ich gehe mal davon aus, dass sie das tun werden.

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Ma_neva pc-king2008 „Nun, da keine Rechtschutzversicherung besteht wäre ein Anwalt zu nehmen da...“
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Nabend,

wäre ein Anwalt zu nehmen da nicht genauso teuer für alle 3 Fälle?
Frage beantwortet!
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aus meiner selbst gemachten Erfahrung mit einem Anwalt für IT Recht, nein. Ich hatte damals ~ 140,-€ Gesamtausgaben (ohne Fahrkosten zu berechnen), damit war dann der Fall an "Kormeier " abgeschlossen, war vor ca 3 -4 Jahren. Direkter Kontakt mit dem Anwalt war 2 mal, danach dann telefonisch und per E-Mail.
Danach habe ich dann eine Rechtsschutz mit IT drin abgeschlossen.

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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