HI Leute,
ich bin noch nicht so weit, dass ich sterben möchte.. aber, mit den Gedanken, wie?? das Sterben in Deutschland wohl verlaufen würde, habe ich mir natürlich viele Gedanken durch den Kopf gehen lassen und um es gleich Vorweg-zunehmen, bei der "Gesellschaft für humanes Sterben" (DGHS internet) habe ich meine Ednsprechung gefunden...
Eine "Patientenvervügung" werde ich in jedem Fall erstellen,
Wolfgang
Off Topic 20.194 Themen, 224.143 Beiträge
Rechtssicher...
Was ist das? So sicher, das nicht einmal der gierigste Anwalt eine noch so kleine Lücke - und sei es ein fehlendes Komma - findet?
Nicht der Anwalt, aber der behandelnde Arzt.
In der Patientenverfügung sollten Sie eine Vertrauensperson zum Vorsorgebevollmächtigten ernennen, der im konkreten Fall gemeinsam mit dem Arzt die Patientenverfügung auslegt und das weitere Vorgehen abstimmt. Sind sich Arzt und Vorsorgebevollmächtigter bei der Auslegung uneinig, muss ein Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Wenn Sie keinen Bevollmächtigten benennen, wird Ihnen vom Gericht einer gestellt.
http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/wir-in-bayern/markus-saller-rat-und-recht-patientenverfuegung-ID1285330424840.xml
mfg :)
Was ist das? So sicher, das nicht einmal der gierigste Anwalt eine noch so kleine Lücke - und sei es ein fehlendes Komma - findet?
Nicht der Anwalt, aber der behandelnde Arzt.
In der Patientenverfügung sollten Sie eine Vertrauensperson zum Vorsorgebevollmächtigten ernennen, der im konkreten Fall gemeinsam mit dem Arzt die Patientenverfügung auslegt und das weitere Vorgehen abstimmt. Sind sich Arzt und Vorsorgebevollmächtigter bei der Auslegung uneinig, muss ein Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Wenn Sie keinen Bevollmächtigten benennen, wird Ihnen vom Gericht einer gestellt.
http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/wir-in-bayern/markus-saller-rat-und-recht-patientenverfuegung-ID1285330424840.xml
mfg :)
