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News: Weit angeschlagen auf Platz 15

Schwammige Gesetze bremsen Hotspot-Verbreitung in Deutschland

Michael Nickles / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

In Deutschland soll es laut Bericht des Bitkom aktuell rund 15.000 WLAN-Hotspots geben. Das sind 18 pro 100.000 Einwohner. Zusammengezählt wurden dabei jegliche öffentlichen Orte, die einen drahtlosen Internetzugang ermöglichen: Cafes, Hotels, Flughäfen und dergleichen.

Generell sei eine positive Entwicklung bei der Verbreitung zu verzeichnen, international betrachtet soll Deutschland aber gewaltig hinterherhinken. Spitzenreiter ist Schweden. Hier gibt es pro 100.000 Einwohner 85 WLAN-Hotspots. Die Schweiz erreicht mit 74 Platz 2 und Irland mit 58 Platz 3. In Frankreich sind es 47, in Großbritannien 46. Die USA bringt es mit 23 Hotspots pro 100.000 Einwohner immerhin noch auf Platz 10.

Deutschland schafft es weit abgeschlagen gerade mal auf Platz 15.

Michael Nickles meint: Als Grund für die zögerliche Verbreitung nennt der Bitkom die unsichere Rechtslage in Deutschland. Und die ist durchaus kirre.

Im Mai 2010 gab es ein Urteil vom Bundesgerichtshof (siehe Milde Strafen für Betreiber unsicherer WLANs. Dabei ging es um einen Tauschbörsen-Teilnehmer, der von einem Musik-Rechteinhaber geschnappt und verklagt wurde.

Der Beklagte redete sich damit raus, dass er im Urlaub gewesen sei und vergessen habe, sein WLAN abzuschalten und es in dieser Zeit missbraucht worden sei. Die Ausrede nützte begrenzt: er wurde wegen Mitstörung verurteilt, musste der geforderten Unterlassungsklage zustimmen und auch die Abmahnkosten tragen wobei allerdings die "100 Euro Regel" angewendet wurde.

Entscheidend: der Beklagte wurde nicht als Täter verurteilt und musste keinen Schadensersatz an den Rechteinhaber zahlen. Mit dem Urteil stellte der Bundesgerichtshof auch "Richtlinien" auf. Betreiber von WLANs sind damit verpflichtet, ihr WLAN nach "aktuellem Stand der Technik" zu schützen. Dazu zählt beispielsweise, dass das Hersteller-Standardpasswort eines Routers geändert werden muss.

Kurios ist die Rechtslage allerdings nicht nur bei Betreiben von WLANs, sondern auch bei Nutzen selbst ungesicherter WLANs. Im Februar 2010 wurde ein Mann von zwei Polizisten beobachtet, als er in seinem Auto mit einem Netbook eine offensichtlich ungeschütztes WLAN nutzte.

Das Nachspiel: das Netbook wurde später bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt. Dabei gab es nicht mal irgendeinen Kläger, der einen "Einbruch" in irgendein WLAN gemeldet hat. Die bizarre Geschichte kann hier nachgelesen werden: Hausdurchsuchung und Netbook weg.

Beide Fälle haben sich generell ja nur im "privaten Bereich" ereignet. Richtig crazy wird es in Hinblick auf Orte wie Cafes und Kneipen, die ihren Gästen kostenloses WLAN-Internet bieten.

Am 2. Oktober hat eine Café Kette ihre Hotspots aufgrund Abmahnung und Störerhaftung abgeschaltet (siehe Bericht der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf).

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