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Kontrolle besuchter Web-Seiten

Uwe S. / 43 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo PC-Gemeinde,

vier PC's sind über LAN an eine FritzBox 7270 angeschlossen.
Benutzte Betriebssysteme sind XP + Vista.

Gibt es eine Möglichkeit zu kontrollieren, wie lange z.B. PC1 eine bestimmte Webseite besucht hat.
Ideal wäre z.B. ein Ergebnis wie :
- Mo. von 16.00-23.00 Uhr, Di. 20.30-22.00 Uhr usw. -oder
- Mo. 7,00 Std., Di. 1,5 Std. usw.

Vielen Dank schon mal für den ein oder anderen guten Tipp.

Gruß Uwe S.

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mawe2 andi19831 „ Hat Uwe irgendwas von heimlich geschrieben??? Ich denke mal das es um heimlich...“
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Wie gesagt, das sind alles Fragen, die Uwe beantworten sollte. Da Du aber mich persönlich darauf angesprochen hast, kann ich ja auch meine Meinung dazu sagen.

Oder meinst du das ein 17 Jähriger sich freiwillig ausspionieren lässt.

"Freiwillig" und "ausspionieren" schließen einander aus. Aber man könnte "freiwillig protokollieren" sagen. Ja, es kann auch im Interesse des Betroffenen sein, freiwillig nachzuweisen, dass er/sie soundsoviel Zeit mit seriösen/schulischen Aktivitäten im Web verbracht hat. Ich sehe kein Problem darin.

Wenn z.B. der pauschale Vorwurf "Du machst sowieso nur Blödsinn im Web" im Raum steht, könnte eine Protokollierung den Vorwurf ausräumen.

Ich finde nicht das Uwe das zu entscheiden hat.

In diesem Fall ist Uwe der Erziehungsberechtigte und weder uns noch sonst jemanden anders geht es etwas an, was er für Regeln in seiner Erziehung anwendet.

Man sollte sich ins Gedächtnis rufen das man ab 16 bis Mitternacht wegbleiben darf und Alkohol trinken kann.

Es gibt keinerlei Gesetz o.ä. was einem 16-jährigen diese Rechte einräumt!

Das Jugendschutzgesetz regelt lediglich, dass der 16-jährige HÖCHSTENS bis Mitternacht in der Disco (o.ä.) bleiben darf. Nicht dass man ihm das MINDESTENS bis Mitternacht gestatten muss!

Alkohol darf nur in schwach alkoholhaltigen Getränken an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Aber auch hier gibt es kein RECHT AUF ALKOHOL. Wenn der Erziehungsberechtigte Alkoholkonsum verbietet, ist er verboten!

Dann ist es wohl Schwachsinnig, wenn man diese Person kontrollieren muss

Nein, es ist nicht schwachsinnig... Im Gegenteil: Der Erziehungsberechtigte hat auch eine FürsorgePFLICHT. Würde er permanent jugendgefährdendes Verhalten unter seiner Aufsicht dulden, müsste er seinerseits mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Also bitte immer hübsch die Kirche im Dorf lassen!

Gruß, mawe2

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