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News: Erhebliche Rechtsverstöße

Google WLAN-Skandal: Wer kommt in den Knast?

Michael Nickles / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Ausspähen von Daten ist in Deutschland eine Straftat. Und damit trifft es aufgrund des WLAN-Schnüffelskandals jetzt auch Google. Im April kam raus, dass Googles Streetview-Karren auch den Datenverkehr privater WLAN-Netzwerke aufzeichneten (siehe Geheimnis von Google's Kamera-Karren gelüftet).

Laut Google handelte es sich dabei um ein "Versehen". Obgleich Google den Fehler umgehend eingestanden und sich bereit erklärt hat, mit den Datenschutzbehörden zu kooperieren, hat der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz (Edgar Wagner) jetzt einen Strafantrag gegen Google gestellt.

Der Strafantrag bezieht sich auf die Verantwortlichen von Google in Deutschland und in den USA. Nach Auffassung von Wagner hat Google in allen Städten und vielen Gemeinden des Landes Rheinland-Pfalz Straftaten begangen (gem. § 44 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, § 202 b Strafgesetzbuch und § 148 Abs. 1 i.V.m § 89 Telekommunikationsgesetz).

Obgleich Google das Scannen von WLAN-Datenverkehr seit 6. Mai 2010 eingestellt hat, seien die begangenen Rechtsverstöße als erheblich zu bezeichnen.

Michael Nickles meint: Natürlich führt an diesem Strafantrag kein Weg vorbei, eine gesetzliche Sonderregelung für Google ist nicht denkbar. Bringen wird das alles vermutlich allerdings nichts.

Ich bin mal gespannt, wer bei Google als "Verantwortlicher" ermittelt wird - bereits das dürfte ziemlich knifflig werden.

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KEINER Conqueror
schuerhaken Michael Nickles „Google WLAN-Skandal: Wer kommt in den Knast?“
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Wichtig ist jetzt, wie clever und "bereit" die einzelnen Staatsanwaltschaften sind.
Erstens: Sie sollten sich abstimmen.
Zweitens: Sie sollten Google in die Rolle des aussagepflichtigen Zeugen drängen.
Also:
Die Beschuldigungen gegen sie einzelnen Fahrer der Wagen erheben. Google muss diese Fahrer ja kennen! Google muss aussagen, ansonsten man die jeweiligen Verantwortlichen/Vorgesetzten in Erzwingungshaft nehmen kann.
Den Fahrern den Strafvorwurf machen, weil sie ja die Geräte in Betrieb genommen haben und wussten, wozu der Betrieb diente. In fortgesetzter und wiederholt fortgesetzter Handlungsweise haben sie mit hoher krimineller Energie gehandelt - kann man ihnen vorhalten.
Führerscheinentzug könnte auch noch drohen.
Ein leichtes "Spiel". - Denn die Fahrer werden sich auf "Befehlsnotstand" und auf etwaige Angst um ihre Jobs im Falle von Verweigerung berufen. Und sie werden singen, dass es nur so hallt, um ihre Hände in Unschuld zu waschen.

Sollten die Staatsanwälte Google nicht gründlich aufrollen, haben sie nicht gewollt.
Dann kommt die Frage: Warum wohl nicht?

Denn können könnten sie!

Und: Gab es schon eine Hausdurchsuchung? - Wäre doch längst fällig gewesen!
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