Hallo Forum,
        
        immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
        Ehefrau, Kinder und Freund(in).
        
        Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html
        
        MfG.
        violetta
      
 
      
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