Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat die Klage einer Verwertungsgesellschaft abgewiesen, die Namen von illegalen Downloadern gefordert hatte.
        http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3931&Alias=wzo&cob=430932
        Ziemlich gegen den allgemeinen Trend, nicht wahr?
      
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.605 Themen, 14.802 Beiträge
          "Der OGH widersprach letztlich der Rechtsansicht der Vorinstanzen: Er berief sich dabei auf die ausdrückliche Löschungsverpflichtung der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Art. 6). Diese könnte zwar prinzipiell in Österreich durch eine nationale Bestimmung eingeschränkt werden, dies sei jedoch nicht der Fall."
          
          Ösi müsste man sein ;)
          
          Vorratsdatenspeicherung? Was ist das?
          
          Da wird immer so getan, als würde man in Deutschland "nur" EU-Recht umsetzen, aber dann solche Alleingänge veranstalten.
          
          Danke Herr SSchäuble.
          
          Gruß
          hugo
        
