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News: Filter für Lizenzfreie Bilder

Google bohrt Bildersuche auf

Redaktion / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Zwar hat Microsofts Suchmaschine Bing noch keinen für Google gefährlichen Marktanteil erreicht, scheint den Suchmaschinen-Giganten allerdings doch unter Druck zu setzen. In der Fachpresse wird unter anderem der Bilder-Suche-Mechanismus von Bing oft gelobt.

Statt wie bei Google mühselig seitenweise durch gefundene Bildbestände blättern zu müssen, bietet Bing eine "endlos" lange Seite, die wie im Dateimanager einfach durchgescrollt werden kann. Und ganz nebenbei ist Bing auch bei "schmutzigen" Bildinhalten Google haushoch überlegen (siehe REPORT: Saubermann Bing - geheimer Porno-Modus enthüllt).

Jetzt hat Google seinen Bilder-Suchmechanismus mit einer neuen Funktion aufgepeppt. Ab sofort lässt sich ein Filter aktivieren um nur Bilder zu finden, die frei genutzt werden können, beispielsweise der "Creative Commons Licence" unterliegen. Um nach "lizenzfreien" Bilder zu suchen, muss die Erweiterte Bildsuche´verwendet werden.

Dort gibt es jetzt rechts unten ein Optionsfeld in dem sich diese Filter einstellen lassen:

- nicht nach Lizenz gefiltert
- zur Wiederverwendung gekennzeichnet
- zur kommerziellen Wiederverwendung gekennzeichnet
- zur Wiederverwendung mit Veränderung gekennzeichnet
- zur kommerziellen Wiederverwendung mit Veränderung gekennzeichnet

Michael Nickles: Tolle Funktion - aber enorm riskant! Google selbst übernimmt natürlich keinerlei Garantie, dass die Fundergebnisse beziehungsweise die Filter zuverlässig funktionieren. Jeder sollte wissen, dass es Abmahnanwälte gibt, die sich darauf spezialisiert haben, Jagd auf Webseiten zu machen, bei denen urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial verwendet wird.

Bereits ein lächerlich primitives Bildchen auf einer privaten Homepage, kann dann elend teuer werden. Wer ein Bild aus dem Internet nutzt, sollte die Nutzungsbedingungen sehr gründlich studieren. So gibt es beispielsweise häufig die Falle, dass Bilder für private Nutzung und auch auf privaten Homepages verwendet werden dürfen, die gewerbliche Nutzung aber strikt untersagt ist.

Der Fall einer gewerblichen Nutzung kann allerdings bereits gegeben sein, wenn auf der privaten Homepage ein Werbebanner eingeblendet ist, an dem der Betreiber ein "paar Cent" verdient.

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nettineu Hewal „Andy, ich glaube es geht hier weniger um die Privatfotos, als vielmehr um z.B....“
Optionen

Problematik ist am Beispiel einfach zu verstehen:

Eine Gemeinde gibt einem Unternehmen, Agentur, Web-Designer oder einfach einem IT-Web-Spezi einen Aufrag die neuen Gemeindesites zu machen. Im Auftrag steht drin, 120 Bilder aus dem Ort sollen in den Auftritt integriert werden. Gemeinde liefert aber keine Bilder.

So nun beginnt das Dilemma. Der Auftragnehmer braucht Bilder. Z.B. 1 Euro Bildarchive, geben Regionales nicht her. Bessere Bildarchive haben nichts aus der Gemeinde gelistet. Den örtlichen Pressefotograf fragen, der sagt ja, will aber 1000 Euro. Ortsansässiger Spitzenwerbefotograf, das wäre obertop, will aber 4000 Euro. Volkshochschulfotokurs einspannen ist gut, liefern aber nur Schrottbilder. Ohh,Ohh.

Streit ist vorprogrammiert.
Agentur sucht Bilder über Suchmaschine und wird problemlos fündig. Die Bilder sind aber nicht mit dem Bildautor gekennzeichnet, damit man Ihn nicht fragen, ob und für wieviel Honorar man die Fotos verwenden dürfte.

Agentur integriert die Bilder trotzdem in den Web-Auftritt und präsentiert dies der Gemeinde mit Erfolg und dem Hinweis, das keine Bildrechte vorliegen und die Gemeinde dafür nochmal bezahlen müßte, oder selbst Bilder liefern müsse. Dem Gemeindeausschuß ist das wurscht und fragt sich , ob die "Fotografen", Profis oder Amateure überhaupt das Recht besitzen, z.B. den Bahnhof, den Gemeindepark, das Rathaus, eine gemeindliche Festveranstaltung usw. ohne Genehmigung und ohne Bezahlung zu fotografieren.

Die Rechtssprechung ist klar, hier wird verbindlich untersagt, das öffentliche "Gebäude, Denkmäler, Gartenanlagen und sonstigen Kulturgüter zu vervielfältigen/vervielfältigen zu lassen und/oder zu verbreiten/verbreiten" . Bitte Tatbestand durchlesen! Beispiel Schösser in/um Potzdam

http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/lg-potsdam_1-o-161-08_urteil_stiftung-preussische-schloesser-und-gaerten.html

Somit machen sich alle privaten und Profifotografen strafbar, wenn Sie gemeindliche, öffentliche Einrichtungen fotografert haben und .... auf irgendeiner Web-Site veröffentlichen, obwohl Sie das Urheberrecht besitzen. Die Gemeine hat das Recht sämtliche Fotografen zu verklagen, oder auf Unterlassung zu klagen.

Google ist nur die "Suchmaschine" und macht sich niemals strafbar, da Google ohne Bildrechte zu besitzen selbst niemals Bilder veröffentlicht.

Soweit ist das Recht an Fotos und deren Veröffentlichung schon verkommen. Man darf nix mehr.

Das Ende vom Lied, die Gemeinde verweist auf den Vertrag mit der Agentur, das sie ca. 120 Fotos intergrieren solle. Die Agentur will den Vertrag nicht brechen und beauftragt einen 16 Jährigen mal schnell gegen Taschengeld mit seiner Knipse die Themen runterzufotografieren. Die Gemeinde hat tatsächlich nur dem 16 Jährigen die schriftliche Genehmigung erteilt, die öffentlichen Dinge zu fotografieren und hat gleichzeitig einen Rechtsanwalt beauftragt, sämtliche genehmigungspflichtigen Fotos aus dem Netz von privaten+öffentlichen Sites (Tourismus) zu entfernen!!!

Ihr könnt euch vorstellen, wie die Gemeindeseiten aussehen.



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