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gerhard38 hulk 8150 „Sach mal gerhard, mich deucht du könntest zum Beispiel bei einer Versicherung...“
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Auf einer einzigen Inet-Seite tauchen zwei Zahlen auf, die im weitesten Sinne etwas mit Entschädigungen zu tun haben.
Wenn du die von dir eingangs gepostete Seite meinst: Ja, im weitesten Sinne. Ob es allerdings sachlich gerechtfertigt ist, eine Anzahlung (aufgrund eines Haftpflichtfalls) gegen eine Endsumme in einem Gerichtsverfahren in ein Verhältnis zu setzen und daraus Schlüsse der Art "1 Illegaler Download smehr wert als 3 Tote Fluggäste" zu ziehen, überlasse ich gerne jedem einzelnen Leser. Ich halte das jedenfalls für nicht statthaft, und, wäre der Begriff nicht reichlich vorbelastet, fiele so ein Vergleich für mich unter das Kapitel "Volksverhetzung". (Nebenbei habe ich auch Zweifel, ob die Frau für den "Download" so viel zahlen muss, oder nicht vielmehr dafür, dass sie mehrere Dateien für den Upload bereitstellte, denn wenn es sich - deiner Meinung nach - in beiden Fällen um _Schandenersatz_ handelt, kann ich mir keine Jury vorstellen, die für einen _Download_(!!) irgend einer Datei $ 80.000 als angemessenen _Schadenersatz_ betrachten würde. Oder was soll das gewesen sein, was als einzelner Download einen Wert von 80.000 USD hat?).


Gruß, Gerhard
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