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News: Urteil in Schweden gefallen

Knast für Betreiber von Pirate Bay

Redaktion / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Prozess gegen die Betreiber der schwedischen "Tauschbörsen-Link-Seite" Pirate Bay hat weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Bittorrent-Tracker-Seite gehört weltweit zu einer der beliebtesten Webseiten. Die Betreiber der "Piraten-Seite" hatten bei ihrer Verteidigung vor allem argumentiert, dass sie selbst keine Dateien zum Download bereitstellen, sondern nur Links zu Download-Quellen.

Entsprechend mussten die Richter den entscheidenden Punkt klären: sind bereits die Links zu "illegalen Downloads" strafbar oder nicht?

Beim Prozess ging es auf und ab, viele vermuteten davon aus, dass es den Piraten gelingt ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Das hat nicht geklappt. Das Urteil: Knast für die vier Angeklagten. Das schwedische Gericht sah es als erwiesen, dass die Pirate Bay Betreiber in erheblichem Ausmaß zu Urheberrechts-Verletzungen beigetragen haben. Die verhängte einjährige Haftstrafe dürfte für die Verurteilten dabei noch das "kleinere Übel" sein. Hinzu kommen nämlich noch rund 2,7 Millionen Euro Schadensersatz, die sie an verschiedene Medien-Unternehmen blechen müssen.

Es kann allerdings durchaus möglich sein, dass die Piraten diese Summe aus der Portokasse zahlen können. Bereits 2006 gab es Analysen, dass die Seite Pirate Bay durch Einblendung von Werbung enorm viel Kohle in die Kasse ihrer Betreiber spült (siehe Piraten verdienen mehr als 20000 € pro Tag).

Die Pirate Bay Betreiber wollen gegen das Urteil in Berufung gehen.

Für die Medien-Industrie ist die Verurteilung der schwedischen Piraten natürlich ein großer Sieg, der vermutlich allerdings nur ein sehr "kurzlebiger" ist. Sobald die Pirate Bay Seite in Schweden dichtgemacht wird, vergehen wahrscheinlich nur "Minuten", bis eine andere Link-Seite ihren Platz einnimmt. Und die befindet sich dann mit großer Wahrscheinlichkeit in einem Land (oder auf einer Insel), wo eine Strafverfolgung praktisch unmöglich ist.

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The Wasp buechner08 „Hallo Wespe, das Widerlegen von platten Allgemeinplätzen durch eigene platte...“
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Wen meinen Eure Majestät denn mit "uns"?

Einen Gemeinplatz (Allgemeinplatz) kann man nicht widerlegen, weil er ein Gemeinplatz ist, sprich eine allseits bekannte Wahrheit, die nicht erwähnt werden muss. Und ein platter Allgemeinplatz ist ungefähr sowas wie ein dummer Narr, bzw. ein Pleonasmus...

Was ich verwendet habe, sind Vergleiche, Wiederholungen, Hyperbeln...

Ende
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