Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge

News: Hausdurchsuchung wegen Upload

Alarmstufe Rot für Rapidshare-Teilnehmer

Redaktion / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit die klassischen Tauschbörsen wie Emule und Bittorrent zunehmend von der Medienindustrie überwacht werden und sich Abmahnungen häufen, haben sich viele Daten-Tauscher zu alternativen System zurückgezogen, die vermeintlich sicherer sind. Beliebt sind jetzt vor allem das Usenet und Download-Dienste wie Rapidshare. Im Fall von Rapidshare meldet gulli.com jetzt Alarmstufe Rot.

Kürzlich wurden im Rahmen einer Hausdurchsuchung die Rechner eines Download-Dienst-Nutzers beschlagnahmt. Der hat angeblich das Metallica-Album "Death Magnetic", einen Tag vor dessen offiziellen Verkaufsstart, bei Rapidshare hochgeladen. Zudem hat der Uploader - wie üblich in der Rapidshare-Szene - den Link zum Download in diversen Foren und auf Webseiten veröffentlicht. Jetzt steht die Frage im Raum, wie die Staatsanwaltschaft die echte Adresse des Uploaders rauskriegen konnte.

Generell lässt sich diese nur über die IP-Adresse ermitteln und IP-Adressen von Downloadern/Uploadern sind eigentlich nur den Rapidshare-Betreibern bekannt. Gulli.com spekulierte zunächst, dass die IP-Adresse von Seiten abgegriffen wurde, auf denen der Uploader den Link zum Rapidshare-Download platziert hat. Laut Angabe des Uploaders ist die Zeitangabe auf dem Hausdurchsuchungsbeschluss allerdings identisch mit jenem, als er das Album bei Rapidshare einstellt.

Gulli.com wurde inzwischen auch eine Email des Rapidshare-Supports zugespielt. Darin teilt Rapidshare mit, dass man gesetzlich verpflichtet sei, IP-Adressen auf Anfrage herauszugeben. Gulli.com geht davon aus, dass Rapidshare die IP-Adresse herausgegeben hat, diese dann beim Internet-Anbieter weiterverfolgt wurde. Bis zum Ermitteln der echten Adresse des Uploads sind dabei schätzungsweise nur knapp 3 Tage vergangen. Gullis Versuche von Rapidshare eine Stellungsnahme zu kriegen, waren bislang vergeblich.

Michael Nickles meint: Download-Dienste wie Rapidshare loggen nicht nur Uploads sondern auch Downloads - und auch der Download urheberrechtlich geschützter Daten ist strafbar. Natürlich leben die "Download-Dienste" von Uploader, die "interessante" Inhalte einstellen.

Sollte sich rausstellen, dass Rapidshare tatsächlich die IP-Adressen seiner Teilnehmer rausgibt, dann bedeutet dies zwangsläufig das Aus für derlei Datei-Hosting-Dienste. Aktuell kann von einer Nutzung von Rapidshare nur abgeraten werden.

bei Antwort benachrichtigen
Starfly Chaos3 „Nein, soviel ich weiß ist der Download noch nicht strafbar. Zumindest nicht in...“
Optionen

Glaube auch nicht, dass das Downloaden illegalen Contens automatisch illegal ist. Ich mein, klar illegal ists sobald ich weiß, dass die Daten illegalen Ursprungs sind. Aber wie will man mir das Wissen darüber beweisen? Woher soll ich vor dem Downloaden der jeweiligen Daten sicher wissen, was diese enthalten? "...ich suchte nur 'n Trailer und las natürlich nicht jede Website von vorn bis hinten durch, sondern klickte einfach auf Download" oder "Ich dachte die Urheber hätten den Film angeboten" maybe?

Naja, bin kein Anwalt,.. was für einen Laien Sinn ergibt ist in der Rechtswelt dann häufig doch total falsch ;o)

bei Antwort benachrichtigen