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Rechtliche Frage bzgl. privater Homepage

Stefan_gross / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Guten Tag zusammen.

Ich habe eine Frage: Wenn ich eine ganz normale private Webseite betreibe, darf ich dann dort eine kleine Rubrik nach dem Motto "Flohmarkt" einrichten, wo ich hier da mal was aus der Rumpelkammer zum kauf anbiete?

Oder ist das schon was, wo ich ein Gewerbe für anmelden muss?

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cscherwinski Max Payne „Damit Du ein Gewerbe anmelden müsstest, müssten die Verkäufe nachhaltig...“
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Hallo,

es genügt eine nachweisbare Regelmäßigkeit, muß noch nicht mal größeren Umfang haben, um gewerblich eingestuft zu werden.

Diese Nachweise sind auch bei EBAY leicht zu erbringen und eh man sich versieht, meldet sich das Finanzamt.

Das reicht es schon, wenn es jemand merkt, der Dich nicht sonderlich leiden kann und Dir eins auswischen will!

Leider...

Viel Erfolg wünscht Christian
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