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Internetvertrag ohne tatsächliche Schaltung möglich?

Sirene / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich bin umgezogen und habe hier einen neuen Internetvertrag. Den alten am alten Wohnort konnte/wollte ich nicht mitnehmen. Ein Kündigungsgrund ist ein Umzug nicht, das ist mir klar, aber was nun?
Zahlen will ich durchaus weiter, allerdings besteht laut Provider nicht nur eine Zahlungs- sondern auch eine Abnahmeverpflichtung, dh ich MUSS den Zugang irgendwo schalten lassen. Dies geht aber technisch nicht, da hier in der neuen Wohnung ja schon ein Anschluß vorhanden ist. Ich wollte den Vertrag, der noch fast 2 Jahre geht (gerade erst abgeschlossen gewesen vor Umzug) einfach weiterlaufen lassen, da ich keine Lust habe, 50% der noch ausstehenden Beträge auf einen Schlag zu zahlen. Der Provider behauptet aber nun ich müsse dann die Leitung auch nutzen, was sich für mich wie Käse anhört. Angeblich sei das was rechtliches... weiß da jemand was genaues?

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bilibi Sirene „Internetvertrag ohne tatsächliche Schaltung möglich?“
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Hallo,

so wie es aussieht hast du zwei Hausstände zusammengelegt.

Schon mal deinen Provider darauf angesprochen ob er dich da nicht günstiger aus den Vertrag läßt. Auch wenn die Hotline etwas teurer ist, kann man Glück haben und dem weiblichen gegenüber etwas Honig ums Maul schmieren. Nicht nur Negativ durchdie Welt rennen

Auch nicht schlecht wäre es, wenn du der vorzeitigen Auflösung zustimmst und die 300 Euronen in Raten abstotterst. Hättest du immer noch einen Schnitt gemacht

Da die vorhandene Telefondose ja mehr als eine Leitung hat, könnte dein Provider wohl auf Erfüllung pochen, da Ihm sonst Unterlassung vorgeworfen werden könnte. Und nach weiteren 10 Monaten kann dann viel gesprochen werden


Man muss nur mit den Menschen reden.

Gruß
b

Ach ja: Dies ist keine Rechtsberatung sondern Lebenshilfe

Deo Fretus Erumpe
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