Hallo,
guuuute Neuigkeiten!
In der waz stand heute ein Artikel, daß ein Student gegen die GEZ vor dem Verwaltungsgericht Münster gewonnen hat!!
huhu
Er braucht trotz Benutzung eines internfähigen PC, sprich "Bereitstellung eines radio-dingsda-fähigen
neuzeitlichen Geräts", KEINE GEZ-Gebühren bezahlen.
Leider haben die Trottel von der waz kein Aktenvermerk mit angegeben.
Beim google hab ich -noch- nix gefunden.
Weiß einer mehr???
http://www.derwesten.de/nachrichten/kultur/fernseh/2008/10/6/news-81673915/detail.html
PS
Hab doch was gerade gefunden.
Mit der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung (Az.: 7 K 1473/07)
spiegel
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Das urteil freut mich :)
Den wer weiß wann die GEZ diesen Rechner entdeckt( ich hab kein TV und kein Radio, und für den PC sehe ich es nicht ein)
PS: ein kleiner zeichen ist kein html tag herr Nickles
