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News: Landgericht Oldenburg ohne Gnade

Tauschbörsen-Nutzer pauschal kriminalisiert

Redaktion / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Das seit 1. September 2008 in Kraft getretene neue Urheberrecht sollte eigentlich allen dienlich sein. Rechteinhabern sollte es erleichtert werden, Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Gleichzeitig sollte das neue Gesetz "Kleinstkriminelle", die in Tauschbörsen beispielsweise nur in sehr geringem Ausmaß tauschen, vor Abmahnanwälten schützen.

Im Fall von "nicht gewerblichem" Ausmaß, sollten die Abmahnungskosten nur 100 Euro betragen dürfen. Überhaupt sollte ein Auskunftsanspruch der Rechteinhaber nur bei "gewerblichem Ausmaß" gegeben sein.

Mit Spannung wurde erwartet, wie die Gerichte den Begriff "gewerbliches Ausmaß" auslegen würden. Die ersten Urteile kamen bereits am 5. September und brachten Ernüchterung. Die Landgerichte Düsseldorf und Köln urteilten, dass bereits das Tauschen eines einzigen Musikalbums als gewerbliches Ausmaß gilt und entsprechend wie gewohnt teuer abgemahnt werden kann (siehe Gerichte unterstützen Abmahn-Anwälte).

Ganz besonders freut sich der Bundesverband Musikindustrie über das Landesgericht Oldenburg, das besonders streng urteilt. Dort ist bereits die Nutzung einer Musik-Tauschbörse ein ausreichendes Indiz für "gewerbliche Nutzung".

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Musikindustrie

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