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wie denn? maestro0812
gerhard38 Loewe-der-Sonne „Das Bier war aber nicht im Angebot, oder? Bei uns kostet eine Kiste Oettinger...“
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Weiß wer, welchen Straftatbestand man dem 60jährigen zur Last gelegt hat? Laut Artikel war der ja nicht gewalttätig, und dass er mit Bier statt mit Euronen für Liebesdienste zahlt, kann ja wohl kaum eine 2jährige Strafe nach sich ziehen.

Gruß, Gerhard

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