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News: Spektakuläres Gerichtsurteil aus Düsseldorf

Einstweilige Verfügung gegen Edonkey-Server gescheitert

Redaktion / 2 Antworten / Flachansicht Nickles

Betreiber von Tauschbörsen-Servern bewegen sich in einem kitzligen Rechtsraum. Sie stellen zwar die Technik zum Übertragen von Daten bereit, haben selbst aber keinen direkten Einfluss darauf, welche Daten übertragen werden, ob sie illegal oder legal sind. Ein recht spektakuläres Urteil wurde im Fall eines deutschen Edonkey-Servers jetzt vom Düsseldorfer Oberlandesgericht gefällt.

Der Musikkonzern Warner Music hatte die Betreiber des Servers "Webby United" verklagt, weil darüber Songtitel von Warner Music getauscht wurden. Warner Music wollte per einstweilige Verfügung eine Schließung des Servers erreichen.

In erster Instanz wurde die einstweilige Verfügung vom Düsseldorfer Landgericht bewilligt. Die Betreiber von Webby United zogen in zweiter Instanz vors Düsseldorfer Oberlandesgericht und hatten Erfolg: die einstweilige Verfügung wurde abgeschmettert.

Das Oberlandesgericht begründete sein Urteil damit, dass sich auf dem Server nur Links zu Dateien befänden und keine Dateien selbst. Ein Verstoß gegen das Urheberrecht sei damit nicht gegeben, die Server-Betreiber können weder als Täter noch Mittäter haftbar gemacht werden. Auch Warner Musics Behauptung, das Edonkey-Netzwerk werde hauptsächlich für illegale Daten genutzt, lies das Gericht mangels Glaubhaftmachung nicht gelten.

Zu packen wären die Server-Betreiber damit nur noch in Punkto "Störerhaftung" gewesen. Auch das fiel allerdings flach. Nach der ersten Beschwerde von Warner Music hatten die Server-Betreiber umgehend einen Filter installiert, der das weitere Tauschen des betroffenen Songtitels verhinderte. Diese Maßnahme reichte dem Gericht als ausreichende Erfüllung der Prüfungspflicht.

Das Tauschbörsen-freundliche Urteil des Gerichts wird sicherlich für viele Schlagzeilen und Kritik aus der Medienindustrie sorgen.

Quelle: www.e-recht24.de.

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