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News: Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen

Keine Ermittlung bei Filesharing mehr

Redaktion / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Filesharer aus Berlin werden seit Ende 2007 nicht mehr verfolgt: Die Staatsanwaltschaft holt keine Auskünfte mehr beim Provider ein, wegen Geringfügigkeit.

Da lacht der Filesharer: Als eine der ersten Staatsanwaltschaften lehnt die Staatsanwaltschaft in Berlin die Ermittlung der Adressen von Filesharern ab. Die Verfahren werden grundsätzlich eingestellt. Das sagte Oberstaatsanwältin Vera Junker der Süddeutschen. "Die bloße Nachfrage beim Provider wäre zwar nicht aufwändig, aber sie bringt auch nicht viel. Um herauszufinden, welche Person tatsächlich die Tauschbörse genutzt hat, müssten wir eine Hausdurchsuchung machen, den Rechner beschlagnahmen, Zeugen befragen et cetera. In einer Wohnung leben ja meist mehrere Menschen, viele arbeiten mit WLAN, das auch Fremde nutzen können, wenn es nicht verschlüsselt ist.".

Dann folgen denkwürdige Sätze, die den Abmahnanwälten das Geschäft versauen werden: "Diesen Aufwand finden wir gemessen an der Tat unverhältnismäßig. Wir können nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen und Grundrechtseingriffe vornehmen, die eigentlich für andere Taten vorgesehen sind. Wir machen ja auch keine Hausdurchsuchung wegen einer Beleidigung.

Solange es nicht um gewerbsmäßige Verstöße geht, zählen wir Filesharing zu den kleineren Verfehlungen. Als Staatsanwaltschaft haben wir einen Beurteilungsspielraum, ob es im öffentlichen Interesse ist, solche Fälle zu verfolgen - wir verneinen das."

Seit kurzem gibt es einen Vorschlag der Generalstaatsanwaltschaften für eine bundesweit einheitliche Linie. Danach sollen IP-Adressen nur noch dann ermittelt werden, wenn eine Schadenssumme von mehr als 2000 Euro vorliegt oder mehr als 100 Dateien getauscht werden. Es gibt also auch Hoffnung für Filesharer in anderen Städten.

Quelle: Süddeutsche

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@ olaf19 dein.nachbar
Mitverantwortlich Olaf19
Aragorn75 REPI „ Nur wie, wenn sie zur IP keine Adresse mehr bekommen, im Falle von Filesharing ?“
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So läuft der Hase ja.

Zuerst versucht die MI per Strafrecht die Staatsanwaltschaft zu beauftragen, die IP zum User ausfindig zu machen. Dieses Verfahren wird dann wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Darauf hin nimmt die MI Akteneinsicht und kommt so an die Daten des Users der die IP zu besagtem Zeitpunkt hatte.

Danach macht die MI vom Zivilrecht gebraucht und verklagt den User...

Wenn die MI nun keine Möglichkeit mehr hat, per Strafrecht an Userdaten zu kommen, können sie Zivilrechtlich nichts machen, da ihnen ja sämtliche Daten fehlen...

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