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News: Schwein gehabt

Sieg für Porno-Sauger

Redaktion / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Porno-Saugern hilft das heutige Urteil des LG München: Man darf sie nicht blossstellen, weil das zu sehr in die Intimsphäre der Porno-Sauger eindringen würde.

Die Porno-Anwälte hatten die üblichen "Beweise" vorgelegt, IP-Adresse mit Uhrzeit. Sie pochten auf den Anscheinsbeweis, den es im Strafprozessrecht jedoch nicht gibt. Stattdessen stellte das Gericht die Unschuldsvermutung höher: "Es ist jedoch nicht Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, die Geltendmachung bloßer zivilrechtlicher Ansprüche, ohne dass eine Straftat nachweisbar wäre, zu ermöglichen".

Der klagende Anwalt erhielt keine Akteneinsicht und konnte somit nicht die Identität des Filesharers ermitteln.

Quelle: heise online

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InvisibleBot Redaktion „Sieg für Porno-Sauger“
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Dumm dass es bis jetzt ein Einzelfallurteil ist, nicht abzusehen ob sich andere Richter dieser Argumentation anschließen. Zu hoffen wäre es, denn es kann nicht sein dass die Industrie ihre (teilweise nicht nachvollziehbaren) zivilrechtlichen Forderungen auf Kosten der Steuerzahler über das Strafrecht ermöglichen will. Und seit neuestem auch noch die amerikanische Pornoindustrie...

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen, dass es diese Möglichkeit nur in Deutschland gibt. Kein anderes Land macht so einen Schwachsinn.

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