Durch das neue datenspeicherungsgesetz wird doch der Provider gezwungen, daten sechs Monate lang aufzuheben, falls sich herausstellt, das ich ich ein Terrorist bin(allemann Hallebadd)Nun gab es aber im Oktober 2006 vom Bundesgerichtshof (26.10.2006 AKZ III 40/06 ZR ein Urteil das Flatrate Kundendateien garnicht gespeichert werden dürfen(macht bei Flatrate auch keinen Sinn, sonst brauche ich keine Flatrate) wie ist das nun juristisch für diese nicht unerhebliche grosse Flatrate Klientel? Weis da jemand etwas darüber?
danke einstweilen grüsse Franz. Branntwein
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Bin zwar kein Jutist, würde aber mal behaupten, das das Urteil von 2006 hinfällig ist, da es zu der derzeitigen Rechtslage ausgesprochen wurde.
Nun hat sich die Rechtslage geändert (und zwar erheblich) und somit wird wahrscheinlich die Begründung nicht mehr zutreffen..
Jetzt kann das Spielchen von vorne beginnen...
