....dass sowas erst durch einen Steuerberater geklärt werden kann/muss.
Für die Kosten sollte man den oder die Finanzbeamten aufkommen lassen, der/die nicht in der Lage war(en), rechtzeitig zu erkennen, welchen Müll er/sie dort produziert hat/haben.
Bericht hier bei Focus.
Gruß
K.-H.
Off Topic 20.358 Themen, 225.972 Beiträge
Die Frau hatte ihr zuständiges Finanzamt zwar sofort angerufen und auf den Fehler aufmerksam gemacht
Ein Einspruch gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid muss schriftlich erfolgen - das steht auch auf jedem Steuerbescheid extra drauf. Bei der Menge an Steuerbescheiden, die jeden Tag (mehr oder weniger automatisiert) erstellt werden (v.a. wenn es um Umsatzsteueranmeldungen geht) KANN gar nicht jeder Bescheid vor dem Versand geprüft werden. Gut, man könnte evtl. einen Blick drauf werfen ob die Summe plausibel ist...
Ich fürchte, die Herren Anwälte mit den $-Zeichen in den Augen werden heute leer ausgehen.
Ein Einspruch gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid muss schriftlich erfolgen - das steht auch auf jedem Steuerbescheid extra drauf. Bei der Menge an Steuerbescheiden, die jeden Tag (mehr oder weniger automatisiert) erstellt werden (v.a. wenn es um Umsatzsteueranmeldungen geht) KANN gar nicht jeder Bescheid vor dem Versand geprüft werden. Gut, man könnte evtl. einen Blick drauf werfen ob die Summe plausibel ist...
Ich fürchte, die Herren Anwälte mit den $-Zeichen in den Augen werden heute leer ausgehen.
