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Straßenverkehr

kutte1 / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe einen kleinen "Streit" mit meine Freundin. Es geht darum, ob Fahradfahrer auf den Bürgersteig fahren dürfen oder nicht. Ich behaupte, dass die Fahradfahrer nicht auf den Bürgersteig fahren dürfen. Der Bürgersteig ist eigentlich nur für Fußgänger ist. Kinder bis zu einem gewissen Alter, dürfen den Bürgersteig benutzen. Fußgängerzonen und verkehrberuhigte Zonen sind natürlich auch ausgeschloßen. Wer hat nun Recht? Für rechtlich gute Antworten bin ich euch dankbar.

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chrissv2 gelöscht_84526 „Klick mal hier. Gruß“
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eigentlich hast du recht (Link vom King)

aaaber wenn ich mir einige Straßen anschaue..... da is mir mein Leben schon wichtiger als die paar kröten fürs Ordnungsamt

mfg
chris

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