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Mal wieder eine EBay Frage

Balzhofna / 38 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich habe mal wieder eine kniffelige Frage für euch.
Ich habe bei Ebay ausversehen 380€, anstatt 280€ auf einen Artikel geboten. Weil die Auktion keine 12Stunden mehr gedauert hat, konnte ich das Gebot durch Ebay nicht verändern lassen. Eine Nachricht an den gewerblichen Verkäufer brachte auch nicht, da es Gestern, also Sonntag war.
Dann habe ich, zu meinem Bedauern, den Artikel für 340€ erworben. Ich habe dem Verkäufer nochmal eine Nachricht gesendet mit dem Wunsch, von meinem 1 monatigem (ist in dem seinen AGBs so festgelegt) Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Nun möchte dieser mir 51€ in Rechnung stellen, wegen einer verweigerten Annahme.
Daraufhin habe ich dem Verkäufer geschrieben, dass er mir den Artikel gerne zusenden könne und ich ihn dann sowieso zurücksenden werde. Da könne man sich doch auf ein Rücktritt einigen, weil er sonst zusätzlich noch Versandkosten entrichten muss.
Die ganze Sache tut mir schrecklich leid und ich kann auch verstehen, dass der Verkäufer verärgert ist, aber ich finde mein Angebot ok!? Wie seht ihr das?
Mfg
Tobias

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@Tobias peterson
Stussposter... charlie62
Balzhofna Nachtrag zu: „Ich habe dem Verkäufer nochmals eine Nachricht gesendet, mit der Bitte mein...“
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Hallo!
Ich habe jetzt eine Antwort erhalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank zunächst für Ihr Interesse.

Der §§ 312 d, 355 BGB gibt dem Verkäufer die Möglichkeit in den AGBs ein Widerrufsrecht oder ein Rückgaberecht einzuräumen.

Zitat:

"(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden."

Unseren Kunden steht ein Rückgaberecht innerhalb von 4 Wochen nach
Erhalt der

Ware zu. Dies impliziert selbstverständlich die Bezahlung und den Erhalt der Ware.




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@ balzhofna DP-DESIGN