ich bin zu 3j 8 mon bestraft worden,kann man freigänger werden,darf ich meinen 400eurojob behalten?da ich schon 53j bin und froh war nach langem suchen überhaupt arbeit gefunden habe,ist meine erste inhaftierung.was kommt auf mich zu...bitte um antwort dk
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Also, ich würde vielleicht auf den Freigang verzichten um in deiner "Freizeit" vernünftig Deutsch zu lernen!!!
Gruß
THX Ultra II
