nach Fernsendegesetz zu interpretieren:
Gelten die 14 Tage ab Erhalt der Ware oder schon ab Versand der Ware ?
Wie ist dann diese Satz zu interpretieren ?
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
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Frühestens mit Erhalt der Belehrung bedeutetso viel, dass sich die Frist eben so lange herauszögert, bis Du die Belehrung bekommst. Auf gut Deutsch: Schickt Dir jemand die Ware, vergisst aber Dich vorher über dein Widerrufsrecht zu belehren, so hast Du so lange ein Widerrufsrecht, bis er dem nachkommt (plus 14 Tage).
