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Gewährleistung

mastermind / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Zusammen,
vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen?

Fall: Ich habe vor 11 Monaten bei"Audible" ein Hörbuch-Abo abgeschlossen. Als "Dreingabe" bekam ich gegen Zuzahlung einen I-Pod. Bei diesem funktioniert jetzt die Auswahltaste nicht mehr.

Frage: Bei wem muss ich nun reklamieren? Gilt "Audible" jetzt als Händler (Verkäufer), da ich ja zugezahlt habe und muss die Gewährleistung übernehmen?

"Audible selbst ist sich da nicht so einig. Eine Mail sagt mir, ich müsse mich an Apple wenden. Eine andere behauptet, ich solle den I-Pod an ein Technik-Center in Berlin senden. Ich muss wohl nicht betonen, daß die Mails von verschiedenen Sachbearbeitern kamen und eine Stunde auseinanderlagen.

Was haltet Ihr denn davon?

Ciao Ciao
mastermind

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Crusty_der_Clown mastermind „Gewährleistung“
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Moin,

du hast zwar gegenüber dem Verkäufer 24 Monate Gewährleistungsanspruch, jedoch kann der Verkäufer nach Ablauf der ersten 6 Monate von dir verlangen, daß du per Gutachten nachweist, daß der Fehler von Anfang an bestanden hat. In der Praxis also oft nicht zu gebrauchen.

Dem Gegenüber hast du eine freiwillige Garantie vom Hersteller, der ohne wenn und aber für alle aufgetretenen Fehler innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Erwerb geradesteht (selbst verursachte Probleme natürlich ausgenommen). In deinem Fall würde ich also den Service beim Hersteller bevorzugen. Wenn dir der Verkäufer aber ein von Apple genanntes Reparaturcenter empfiehlt, solltest du dieses auch ruhig nehmen.

Nähere Details zum Service für iPods finden sich auch hier: Klick


Gruß
Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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