Sehr interessanter Artikel, der sicher viele hier mitlesende Mieter interessieren könnte:
http://de.biz.yahoo.com/25042006/286/bgh-kippt-miet-klausel-schoenheitsreparaturen.html
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@ Crusty der Clown. Du hast vollkommen recht, es gibt schwarze Schafe auf beiden Seiten. Allgemeine Rücksichtnahme sollte Grundbedingung für ein angenehmes Verhältnis sein.
Wenn aber die Mietpartei vor dem Einzug, gewissermaßen als Bedingung für den Einzug, einen weißen Teppichboden
verlangt, welcher schon nach kurzer Zeit mit Rotwein verziert wird, wenn 3 Personen täglich über hundert Zigaretten qualmen ohne zu Lüften, dann kann man sich vorstellen, die Leute so schnell wie möglich wieder loszuwerden.
