Hallo,
        ich hab da mal eine Frage:
        
        Wenn ich das richtig verstanden habe, ist auf jedem gekauften Neu-Gerät eine Garantie von 6Monaten (für die der Händler zuständig ist) und eine Gewährleistung (des Herstellers) über 24Monate ab Kaufdatum.
        
        Wenn mir jetzt ein Gerät während der ersten 6Monate kaputt geht (Garantiefall) - hab ich dann ein Anrecht auf ein Ersatzgerät bis das defekte Gerät wieder repariert ist?
        
        Falls ja, gilt das auch für die Zeit zwischen 6Monate und 24Monate nach dem Kauf?
        
        THX
        Arnold
      
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        Bei gewerblichem Handeln greift das HGB
        
Das ist so nicht ganz richtig. Das BGB gilt für Kaufleute ebenfalls, soweit im HGB nichts abweichendes geregelt ist. Das HGB gilt subsidiär und ergänzt das BGB als Sonderprivatrecht der Kaufleute. Die "spannenden" Paragraphen (was "Konflikte" mit den BGB-Vorschriften angeht) beginnen im HGB ab § 343.
      
      Das ist so nicht ganz richtig. Das BGB gilt für Kaufleute ebenfalls, soweit im HGB nichts abweichendes geregelt ist. Das HGB gilt subsidiär und ergänzt das BGB als Sonderprivatrecht der Kaufleute. Die "spannenden" Paragraphen (was "Konflikte" mit den BGB-Vorschriften angeht) beginnen im HGB ab § 343.
