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TomBoy

TomBoy1 / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo
ich wollte micht bei Euch allen bedanken.Eure viele Hilfestellungen haben mir auf jenden fall weitergeholfen,ich kontaktire erstmal ein Anwatl und halte Euch auf dem Laufenden.

TomBoy

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Satu TomBoy1 „Also es sieht so aus daß,wenn ich Glück habe , brauche ich nicht 5000 sondern...“
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TomBoy Du hast den grundsätzlichen Fehler gemacht im Forum den Sachverhalt so zu schildern , daß an Deiner
"Täterschaft" kein Zweifel besteht.Warum hast Du nicht einen Freund oder dergleichen ins Feld geführt dem
das Malheur passiert ist?
Der abmahnende Rechtsanwalt konnte doch nur wissen, daß auf Deinem Computer heruntergeladen wurde.
Wer aber tatsächlich heruntergeladen hat und damit die "Straftat" begangen hat, konnte er auf keinen Fall wissen.
Wenn Du aber nicht eindeutig als "Täter" ausgemacht werden kannst, dann kann man Dich auch nicht für die
Tat belangen.
Merke: Es haben doch so viele Personen Zugang zu Deinem Computer: Geschwister, Eltern, Verwandte, Freunde
usw.Woher soll der böse Anwalt wissen, wer nun tatsächlich unerlaubt heruntergeladen hat.
Grundsatz: Nur das zugeben, was eindeutig nachgewiesen ist.
Mit diesem Grundsatz kann man vielen Abmahnprofis das Handwerk verleiden.

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