...mag gut sein Jürgen,
...bloß wenn die CD tatsächlich ein "halbe Lizenz" darstellen würde, würde Person A spätestens bei der Neuinstallation (wenn er die nicht mehr vorhandene Lizensnummer eingeben soll) bewußt werden das er diese CD nicht mehr verwenden kann.
Bei Person B mit Lizensaufkleber und gebrannter CD würde sich dieser Aha Efekt nicht einstellen, zummal Person B auch annehmen kann das mit dieser Lizenznummer niemals eine "Orginal halbe Lizenz CD" ausgegeben wurde da die von einen Großkunden stammt.
Wobei es unwahrscheinlich scheint das jemand Buchführung über vergebene Lizenznummern betrieben hat etwa um im nachhinein mögliche "halblizenz installationen" gerichtlich zu verfolgen sofern das überhaupt einen Straftatbestand darstelt, bei OEM Lizenzen werden afaik sogar sämtliche rechte und (Support) pflichten an den PC Hersteller weitergegeben, wenn dieser mal Pleite macht würden dessen Lizenzen dann in einen Rechtsfreien Raum rutschen ?....."weiß der Geier" damit mögen sich echte Rechtsexperten bestimmt besser auskennen aber wer weiß, vieleicht postet ja noch einer hier :-)
Bis die Tage Peter