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Allgemeines Kaufrecht..................

torritt / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin,

ich möchte in einem Ladengeschäft eines Internethändlers eine Grafikkarte für einen Bekannten kaufen.
Da er ein Midi Komplett PC mit unbekanntem Board und Netzteil besitzt, befürchte ich eventuelle Passchwierigkeiten bzw.ev.Funktionsstörungen,so dass ich die Karte eigentlich nur zum Testen unter Vorbehalt der Rückgabe erwerben möchte.
Leider habe ich selbst dort schon einmal Schwierigkeiten gehabt, neu gekaufte unpassende Hardware zu tauschen oder zurückzugeben ( ging gar nicht) bzw. nur gegen hohe Wertverluste.
Andere , kulantere Fachmärkte( Mediamarkt, Saturn) führen die Karte nicht bzw. nur stark überteuert.
Wie soll ich mich verhalten ?

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Olaf19 torritt „Allgemeines Kaufrecht..................“
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Existiert denn keinerlei Dokumentation zu diesem Rechner, aus der man entnehmen kann, welche Komponenten genau verbaut sind? Ansonsten müssten sich im BIOS auch einige Hinweise finden. Auch Programme wie Sandra oder Everest oder der Windows-Gerätemanager leisten gute Dienste beim identifizieren von Hardware-Komponenten. Ansonsten: Ruhig mal Gehäuse öffnen und die Teile in Augenschein nehmen. Irgendwo muss doch drauf stehen, was in der Kiste verbaut ist.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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