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basil Mario32 „ ... wegen Beihilfe zum Mord ... Basil, ohne das ich jezt zum Problem der...“
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Ich empfehle Dir die Lektüre des österreichischen StGB § 64, insbesondere Absatz 6. Im Strafgesetz gilt nicht nur das Terretorialprinzip und ob eine Tat am Tatort legal ist oder ob das Land in welchem die Straftat begangen wurde ein anerkannter Staat ist oder nicht ist absolut unerheblich für eine Strafverfolgung. Gleiches gilt für Deutschland. begeht ein Deutscher nach hiesigem Recht eine Straftat im Ausland ist dies in Deutschland strafbar, auch wenn es am Begehungsort legal sein sollte.
Absatz 6 hat in diesem Fall Gültigkeit, da es sich um ein Kapitalverbrechen handelt und somit Österreich verpflichtet wäre, dies zu verfolgen. Darüber wurde sogar nachgedacht, warum kein Verfahren eingeleitet wurde ist mir leider unbekannt.
Beobachtet dich ein deutscher Polizeibeamter in Amsterdam beim Konsum von Haschisch, so kannst Du dafür in Deutschland zur Verantwortung gezogen werden. Vergehst Du dich in Thailand an einer Minderjährigen, so kannst Du in Deutschland zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie unter 16 war.
Mord ist es auch, da Schwarzenegger vorsätzlich, geplant und aus niederen Beweggründen Mithilfe zur Tötung eines Menschen leistete. Also die Gegenfrage: Woher nimmst Du dein vermeintliches Wissen? Ich nehme meines aus dem Studium der Rechtswissenschaften Herr Allwissend.

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