Allgemeines 21.916 Themen, 147.232 Beiträge

News: Fatales Gerichtsurteil

Forumsanbieter sollen für Leserbeiträge haften

Redaktion / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Hamburger Landgericht versucht Heise.de per einstweiliger Verfügung dazu zu zwingen, sämtliche Leserbeiträge in Diskussionsforen, vor ihrer Veröffentlichung, auf juristische Tadellosigkeit zu überprüfen. Aufgrund eines Berichts über die Geschäftspraktiken eines Unternehmens, hatten Heise-Leser im Forum einen Beitrag mit einem Skript veröffentlicht, der den Download-Service des angeprangerten Unternehmens schädigen kann, sprich dessen Server in die Knie zwingt.

Das Hamburger Landgericht ist davon überzeugt, dass Heise in der Lage wäre, sämtliche Leserbeiträge in Foren bereits im Vorfeld automatisch oder manuell auf juristische Korrektheit zu überprüfen. Heise's Argumentation, dass sich rund 200.000 Leserbeiträge pro Monat nicht filtern oder manuell kontrollieren lassen, wurde vom Gericht abgelehnt.

Sollte sich der Gerichtsbeschluss durchsetzen, bedeutet dies, dass jeder der im Internet öffentliche Diskussions-Plattformen anbietet, für deren Inhalte verantwortlich gemacht werden kann. Damit sind alle Forenbetreiber, Chats bis hin zu Gästebüchern auf privaten Homepages betroffen. Heise hat angekündigt gegen die Gerichtsentscheidung Einspruch zu erheben.

Alle Details zur Sache hier: Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge.

bei Antwort benachrichtigen
*kopfschüttel* :-( Olaf19
@ Olaf19 Nicht ganz Conqueror
@Conqueror Olaf19
@Conqueror Tilo Nachdenklich
Agent Provocateur Olaf19
Geld regiert die Welt. |dukat|
drdoom1 Scott10 „Mir fällt zu der Aktion gegen heise.de nicht viel ein. Ist doch wohl echt ein...“
Optionen

"Denke auch, hier muss prinzipiell das Thema "Schwarzes Brett" und dessen Inhalte inklusive Recht auf Meinungsfreiheit gerichtlich korrekt ausgelegt werden, man stelle sich vor, jemand verkauft via Anzeige am "schwarzen Brett" im Supermarkt "ein Brecheisen", kommt plötzlich jemand und klagt den Supermarktleiter gerichtlich per einstweiliger Verfügung an, dass er sich, sein Heim und Lieben durch den Verkauf eines möglichen Einbruchswerkzeug via "schwarzem Brett" im Supermarkt massiv bedroht sieht ..., jeder vernünftige Richter würde so einen Kläger doch nur auslachen ..."
Wenn wir das mal auf die Spitze treiben, müsste dann nicht nach diesem Gesetz auch z.b. Burger King haften wenn ich mit einem Edding auf deren Plakate "Ich liebe es..." schreibe? die hätten ihre Plakate halt kontrollieren müssen...
Armes Deutschland

bei Antwort benachrichtigen