Off Topic 20.355 Themen, 225.958 Beiträge

Ist wirklich so passiert.......

luttyy / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Man kann es nicht glauben.

Mein Augenoptiker hat mir vor 3 Wochen einen nagelneues Brillengestell geliefert und meine Gläser eingebaut. Das lief auf Garantie, da das alte Gestell einen Fehler hatte.

Jetzt hat der Optiker beim Zusammenbau vergessen, die Schrauben der Bügel für die Gläser mit Kleber zu fixieren.

Gestern Abend will ich ein Notebook mit einem W-LAN-Modul nachrüsten, in dem Moment springt der Bügel der Brille auf und das linke Glas inkl. der Schraube fallen in das hinten geöffnete Book. Die Schraube hatte sich also gelöst.

Jetzt kommt es zu einem Problem, diese Schraube ist nicht aufzufinden!

Ich muss das Book zerlegen, um diese Schraube zu finden. Es ist nichts zu machen. Ob schütteln, rütteln, es kommt keine Schraube.

Im Umkreis von 2 Metern habe ich mit einem starken Magneten alles abgesucht, um diese Schraube zu finden. Es bleibt nur das Book übrig!

Ich habe mit dem Optiker telefoniert und Ihm klar gemacht, dass ich für diese Kosten nicht aufkomme.

Wenn Mercedes mir ein Laufrad nicht richtig festschraubt und ich verliere dieses Rad irgendwann, muss Mercedes auch für diese Schaden aufkommen!

Zudem kommt noch, dass ich mir auf der Rechnung vom Optiker ausdrücklich für Computer eine Brille berechnen habe lassen.

Wie denkt Ihr darüber, muss er zahlen oder nicht?

Gruß
luttyy

Kein Backup? Kein Mitleid!
bei Antwort benachrichtigen
Da hast Du die Brille auf! rill
peter1960 luttyy „Ist wirklich so passiert.......“
Optionen

Die Wahrscheinlichkeit das die Schraube nach schütteln, rütteln an einen der Magnete der Kleinlautsprecher im Notebook sofern nicht Antimagnetisch hängengeblieben ist, ist relativ hoch, da würd ich die daher am ehesten suchen, kann sich aber auch anderswo verkeilt haben...möge die dort drinnen mal bloß keinen Schaden verursachen, wer dafür dann haften müßte "weiß der Geier".

Wenn aber ein PKW verunglückt wessen Oel dabei das Grundwasser verseucht müßte afaik die Haftpflichtversicherung des PKW auch die kosten für die Erdreichentseuchung sowie der Wiederaufforstung tragen.

In diesem Fall wäre eben die Brille verunglückt und hätte als Folgeschaden das Notebook verseucht *g*. Das ein sich den Ort an dem das unglück passiert nicht gut aussuchen kann leuchtet wohl jedem ein.

Demnach müßte nach meinem Verständnis die Haftpflichtversicherung des Optikers hier ebenfals für solche Folgeschäden aufkommen.

Problem dabei:
Der Folgeschaden müßte vermutlich erstmal entstehen und dann nachweislich dieser verunglückten Schraube zuzuordnen sein.

Die Schraube wiederzufinden befor sie einen schwer nachweisbaren Folgeschaden verursacht wär afaik das beste.

bei Antwort benachrichtigen